Liebe Frau Bunke,
Ich gehe davon aus, dass Sie eine Zulassung für das Wintersemester 2016/17 erhalten haben und noch nicht an der Uni Hamburg immatrikuliert sind. Sollten Sie bereits immatrikuliert sein, gelten andere Regelungen als die, die ich Ihnen im folgenden nenne. Weiterhin gehe ich davon aus, dass Sie sich für Pharmazie mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland oder einem anderen EU-Land über hochschulstart.de beworben haben. Sollten Sie sich mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus einem Nicht-EU-Land direkt bei der Uni Hamburg beworben habe, gelten wiederum andere Regelungen.
Wenn Sie einen Studienplatz, den Sie über das Vergabeverfahren von hochschulstart.de erhalten haben, aufgrund der Betreuung eines leiblichen oder adoptierten Kindes unter 18 Jahren nicht annehmen können, können Sie nach einer Zeitspanne bis zur Dauer von drei Jahren bei hochschulstart.de einen Antrag auf erneute Auswahl nach einem Dienst stellen. Sie können die erneute Auswahl aufgrund des früheren Zulassungsanspruchs zu den beiden Bewerbungsterminen geltend machen, die auf das Ende der Kinderbetreuung folgen. Den Antrag stellen Sie also nicht jetzt, sondern erst dann, wenn Sie sich erneut für einen Studienplatz bewerben. Dann wird der Antrag zusammen mit Ihrer Bewerbung in der regulären Zeit bearbeitet. Detaillierte Informationen zum Antrag auf erneute Auswahl nach einem Dienst werden von hochschulstart.de in dem folgenden Merkblatt bereit gestellt:
http://www.hochschulstart.de/fileadmin/ ... er/m06.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling