Immatrikulation zu späterem Semester

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j.f.b.
Beiträge: 1
Registriert: Fr 19. Aug 2016, 15:32

Bearbeitet Immatrikulation zu späterem Semester

Beitrag von j.f.b. »

Guten Tag,
da ich Ihnen über das Kontaktformular keine Nachricht vermitteln konnte, versuche ich es hier nochmal. Ich habe Fragen zu der Möglichkeit zu einem späteren Semester immatrikuliert zu werden ohne erneutes Bewerbungsverfahren aufgrund von Problemen in der Kinderbetreuung. Nach Absprache mit dem Familienbüro wende ich mich nun an Sie. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? An wen muss ich mich genau wenden? Wie kann ich einen solchen Antrag stellen? Wie schnell wird so etwas bearbeitet? Es geht um den Studiengang Pharmazie.

Vielen lieben Dank im Voraus und

mit freundlichen Grüßen

Jana Bunke
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Immatrikulation zu späterem Semester

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Bunke,

Ich gehe davon aus, dass Sie eine Zulassung für das Wintersemester 2016/17 erhalten haben und noch nicht an der Uni Hamburg immatrikuliert sind. Sollten Sie bereits immatrikuliert sein, gelten andere Regelungen als die, die ich Ihnen im folgenden nenne. Weiterhin gehe ich davon aus, dass Sie sich für Pharmazie mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland oder einem anderen EU-Land über hochschulstart.de beworben haben. Sollten Sie sich mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus einem Nicht-EU-Land direkt bei der Uni Hamburg beworben habe, gelten wiederum andere Regelungen.

Wenn Sie einen Studienplatz, den Sie über das Vergabeverfahren von hochschulstart.de erhalten haben, aufgrund der Betreuung eines leiblichen oder adoptierten Kindes unter 18 Jahren nicht annehmen können, können Sie nach einer Zeitspanne bis zur Dauer von drei Jahren bei hochschulstart.de einen Antrag auf erneute Auswahl nach einem Dienst stellen. Sie können die erneute Auswahl aufgrund des früheren Zulassungsanspruchs zu den beiden Bewerbungsterminen geltend machen, die auf das Ende der Kinderbetreuung folgen. Den Antrag stellen Sie also nicht jetzt, sondern erst dann, wenn Sie sich erneut für einen Studienplatz bewerben. Dann wird der Antrag zusammen mit Ihrer Bewerbung in der regulären Zeit bearbeitet. Detaillierte Informationen zum Antrag auf erneute Auswahl nach einem Dienst werden von hochschulstart.de in dem folgenden Merkblatt bereit gestellt: http://www.hochschulstart.de/fileadmin/ ... er/m06.pdf

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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