Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin privat krankenversichert und wechsle zum WiSe 25/26 meinen Studienort im höheren Fachsemester nach Hamburg (bin bereits vorläufig immatrikuliert). Ich habe mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht bereits zu Beginn meines Studiums vor zwei Jahren an meiner damaligen Uni befreien lassen. Seitdem hat sich nichts an meiner Versicherung geändert. Muss ich nun erneut eine gesetzliche Krankenversicherung beauftragen, mich von der Versicherungspflicht zu befreien oder soll ich Ihnen die Bestätigung der damaligen Befreiung zusenden?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Berg,
wir benötigen eine elektronische Meldung, d.h. die schriftliche Bestätigung der Befreiung reicht uns leider nicht. Bitte kontaktieren Sie eine beliebige gesetzliche deutsche Krankenversicherung, damit diese uns eine elektronische Meldung über Ihre Befreiung schicken: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erung.html
wir benötigen eine elektronische Meldung, d.h. die schriftliche Bestätigung der Befreiung reicht uns leider nicht. Bitte kontaktieren Sie eine beliebige gesetzliche deutsche Krankenversicherung, damit diese uns eine elektronische Meldung über Ihre Befreiung schicken: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erung.html
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
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