Liebe*r jacey777,
1) Für Neueinschreiber*innen, d. h. Personen, die im Sommersemester 2025
nicht an der Universität Hamburg immatrikuliert waren und sich nun für das Wintersemester 2025/26 bei uns immatrikuliert haben, gibt es keine feste Frist für die Überweisung des ersten Semesterbeitrags.
Sie müssen Ihren ersten Semesterbeitrag zahlen, um den Immatrikulationsprozess abzuschließen (siehe
www.uni-hamburg.de/ae).
a) Der 1. Oktober ist das Ende der
Rückmeldefrist (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html) und somit für Neueinschreiber*innen wie Sie irrelevant, da Sie sich nicht
zurückmelden, sondern erstmalig den Semesterbeitrag zahlen, um ihre Immatrikulation abzuschließen. Der Prozess der Rückmeldung ist also erst ab der Rückmeldung für das zweite Semester an der Universität Hamburg relevant.
b) Wir empfehlen Neueinschreiber*innen, den Semesterbeitrag frühzeitig zu zahlen, da die Zahlung eine notwendige Bedingung für die
endgültige Immatrikulation ist, wie auf unserer Website
www.uni-hamburg.de/ae erläutert wird. Bis die Zahlung erfolgt ist, verbleiben Sie im Status „vorläufig immatrikuliert”.
2) "Ist es möglich, der Semesterbeitrag mit online-transfer zu bezahlen?"
Der Semesterbeitrag kann ausschließlich per
Banküberweisungerfolgen (siehe auch
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... itrag.html).
Ob Sie die Überweisung mit einem Papierüberweisungsträger bei Ihrer Bank oder per Online-Überweisung durchführen, ist egal. Solange Sie den im Beitragsbescheid genannten Betrag auf unser Konto überweisen, ist der konkrete Prozess bei Ihrer Bank, durch den Sie eine Überweisung veranlassen, irrelevant.
Liebe Grüße
Thomas Walter