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Fristen für die Beantragung eines Teilzeitstudiums
Verfasst: Mo 22. Aug 2016, 13:52
von Strauch
Liebes CampusCenter-Team,
ich möchte ein Teilzeitstudium beantragen. Ich habe dazu bereits gelesen, dass ich diesen Antrag zusammen mit dem Immatrikulationsantrag einreichen muss, d.h. für mich 14 Tage, nachdem ich meine Zulassung erhalte habe (so ist meine Rückmeldungsfrist). Gibt es eine Möglichkeit, diesen Antrag auf Teilzeitstudium auch noch später einzureichen? (Ich habe die Infos zu dem Thema auf eurer Seite nicht ganz verstanden, weil da auch etwas mit "vor Zahlung der Semesterbeiträge" stand.
Es geht darum, dass ich noch offene Bewerbungsverfahren für eine Erwerbstätigkeit habe, die sich im Laufe der kommenden Wochen klären werden und solange kann ich noch nicht nachweisen, dass ich ein Teilzeitstudium brauche!
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!!
Re: Fristen für die Beantragung eines Teilzeitstudiums
Verfasst: Mo 22. Aug 2016, 20:56
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Strauch,
Wichtig ist zunächst, dass Sie Ihre Immatrikulationsunterlagen fristgerecht einreichen, da ansonsten Ihre Zulassung für das Studium wieder zurückgenommen wird. Den Antrag auf das Teilzeitstudium sollten Sie vorerst ohne Nachweis beilegen. Sollten Sie den Nachweis nicht vor der Zahlung des Semesterbeitrags (die erst erfolgt, wenn Sie Ihre vorläufigen Semesterunterlagen sowie Ihre STiNE-Zugangsdaten ca. 3-4 Wochen nach Ablauf der Immatrikulationsfrist per Post erhalten haben) nachreichen können, fragen Sie gern noch einmal nach, was das weitere Vorgehen betrifft.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Re: Fristen für die Beantragung eines Teilzeitstudiums
Verfasst: Do 25. Aug 2016, 10:39
von Strauch
Liebe Frau Schelling,
großartig! Vielen Dank für die hilfreichen Infos!!
Herzliche Grüße!
Re: Fristen für die Beantragung eines Teilzeitstudiums
Verfasst: Do 22. Sep 2016, 16:50
von Strauch
Liebe Frau Schelling,
jetzt muss ich mich leider doch wieder melden, da immer noch nicht alle offenen Bewerbungen beantwortet sind. Wie kann ich weiter vorgehen?
Ich habe gehört, dass ich das Zahlen des Semesterbeitrages noch etwas hinauszögern kann. Gibt es noch andere Möglichkeiten? Ich würde den Beitrag eigentlich gerne fristgerecht zahlen!
Herzliche Grüße!
Re: Fristen für die Beantragung eines Teilzeitstudiums
Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 17:38
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Strauch,
In diesem Fall zahlen Sie den Semesterbeitrag in jedem Fall noch fristgerecht. Für das weitere Vorgehen bezüglich eines Antrags auf ein Teilzeitstudium in Ihrem besonderen Fall wenden Sie sich bitte über das folgende Kontaktformular an das Team Studierendenangelegenheiten:
http://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Sollte es nicht mehr möglich sein, noch nach Semesterbeginn ein Teilzeitstudium zu beantragen, hilft Ihnen aber vielleicht auch folgendes weiter: Sie sind auch im Falle einer Erwerbstätigkeit im Umfang von mehr als 15 Stunden/Woche nicht verpflichtet, ein Teilzeitstudium zu beantragen, sie haben lediglich die Möglichkeit dazu. Weiterhin sind Sie auch bei einem Vollzeitstudium nicht verpflichtet, in jedem Semester Leistungen im Umfang eines Vollzeitstudiums (ca. 30 LP) zu erbringen, sondern können auch im Vollzeitstudium weniger Leistungen (z.B. nur im Umfang von 15 LP in einem Semester) erbringen, ohne dass Sich dadurch für Sie unmittelbar negative Konsequenzen ergeben würden. Eine Konsequenz kann natürlich eine Verlängerung Ihrer Studienzeit sein, diese wäre aber ja bei einem Teilzeitstudium ebenfalls gegeben. Sollten Sie also kein Teilzeitstudium beantragen, können Sie, sollte sich eine Erwerbstätigkeit ergeben, dennoch in reduziertem Umfang studieren. Wie im Falle eines Teilzeitstudiums sollten Sie sich aber, wenn Sie dies planen, noch einmal in dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro hinsichtlich einer geschickten Wahl der Veranstaltungen bei einem reduzierten Umfang des Studiums beraten lassen. Sofern Sie an der Orientierungseinheit für Ihren Studiengang teilnehmen, können Sie derartige Fragen auch in der Orientierungseinheit klären.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Re: Fristen für die Beantragung eines Teilzeitstudiums
Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 18:22
von Strauch
Liebe Frau Schelling,
wieder ganz herzlichen Dank für Ihre hilfreiche Auskunft!! Sie haben mir prima weitergeholfen!
Allerbeste Grüße zurück!!