Bearbeitet Frage zum Auslandsaufenthalt bei Fremdsprachen als Zugangsvoraussetzung im Master-Studium (Lehramt)
Hallo liebe Campus-Mitarbeitende,

Lehramtsstudenten:innen der Fremdsprachen sind laut Studienverordnung verpflichtet, einen mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, um später ins Masterstudium zugelassen zu werden.
Diesbezüglich habe ich eine Frage, deren Antwort ich in der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Geisteswissenschaften nicht finden konnte.

Aus finanziellen Gründen plane ich einen Auslandsaufenthalt in Ghana, wo ich drei Monate lang eine Sprachschule besuchen möchte. Neben den englischsprachigen Schulen gibt es dort auch ein Goethe-Institut und Sprachschulen, die Französisch lehren. In der Satzung steht zwar, dass das Zielland englischsprachig sein oder Englisch als Verkehrsprache nutzen muss, aber welche Sprache in einer Sprachschule gelernt werden soll, ist nicht erwähnt.

Frage 1: Wäre es für mich also möglich, in Ghana (Verkehrsprache Englisch) eine Sprachschule zu besuchen, wo Deutsch ODER Französisch gelehrt wird, um so die Zugangsvoraussetzung zu erfüllen?

Frage 2: Muss der Besuch einer Sprachschule den vollen Zeitraum von drei Monaten abdecken? Wenn ja, besteht die Möglichkeit, an zwei Kursen mit jeweils 6 Wochen (insgesamt drei Monaten) teilzunehmen?

Ich danke vielmals,
Ahmad
Re: Frage zum Auslandsaufenthalt bei Fremdsprachen als Zugangsvoraussetzung im Master-Studium (Lehramt)
Hallo Ahmad,

bitte richten Sie Ihr Anliegen an die Studienfachberatung des jeweiligen Unterrichtsfaches: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... atung.html

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
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