Frage zu Bewerbung für Rechtswissenschaft – Schulabschluss + Anerkennung
Verfasst: Fr 28. Nov 2025, 13:24
Guten Tag,
ich möchte mich gerne für den Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) bewerben und habe dazu einige Fragen zur Bewerbung mit einem nicht-europäischen Bildungsabschluss.
1. Muss ich für die Bewerbung zwingend eine beglaubigte Übersetzung und eine deutsche Anerkennung meines türkischen Realschul- bzw. Oberschulabschlusses (entspricht der weiterführenden Schule/Gymnasium in der Türkei) vorlegen?
Oder kann ich mich alternativ mit meinem bereits an der Universität Hamburg erworbenen Masterabschluss bzw. meinen Hochschulzeugnissen bewerben?
2. Meine frühere Oberschule existiert nicht mehr. Daher kann ich keine detaillierte Notenübersicht (Transkript) aus der Schulzeit erhalten. Ich verfüge jedoch über eine offizielle Abschlussbescheinigung mit Gesamtnote. Zusätzlich kann ich Ihnen die vollständigen Transkripte meiner Bachelor- und Masterstudiengänge vorlegen.
Wird dies für die Bewerbung akzeptiert?
3. Stellt es ein Problem dar, dass ich mein erstes Jurastudium in einem Nicht-EU-Land abgeschlossen habe ? Gibt es Erfahrungswerte, ob Bewerber*innen mit einem ausländischen juristischen Bachelorstudium dennoch erfolgreich in das Staatsexamen-Studium aufgenommen wurden?
Ich freue mich sehr über eine Rückmeldung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Leyla C.
ich möchte mich gerne für den Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) bewerben und habe dazu einige Fragen zur Bewerbung mit einem nicht-europäischen Bildungsabschluss.
1. Muss ich für die Bewerbung zwingend eine beglaubigte Übersetzung und eine deutsche Anerkennung meines türkischen Realschul- bzw. Oberschulabschlusses (entspricht der weiterführenden Schule/Gymnasium in der Türkei) vorlegen?
Oder kann ich mich alternativ mit meinem bereits an der Universität Hamburg erworbenen Masterabschluss bzw. meinen Hochschulzeugnissen bewerben?
2. Meine frühere Oberschule existiert nicht mehr. Daher kann ich keine detaillierte Notenübersicht (Transkript) aus der Schulzeit erhalten. Ich verfüge jedoch über eine offizielle Abschlussbescheinigung mit Gesamtnote. Zusätzlich kann ich Ihnen die vollständigen Transkripte meiner Bachelor- und Masterstudiengänge vorlegen.
Wird dies für die Bewerbung akzeptiert?
3. Stellt es ein Problem dar, dass ich mein erstes Jurastudium in einem Nicht-EU-Land abgeschlossen habe ? Gibt es Erfahrungswerte, ob Bewerber*innen mit einem ausländischen juristischen Bachelorstudium dennoch erfolgreich in das Staatsexamen-Studium aufgenommen wurden?
Ich freue mich sehr über eine Rückmeldung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Leyla C.