Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe dem Team Bewerbung und Zulassung im Anfrageformular vor einer Woche einige Fragen zukommen lassen. Bisher kam leider noch keine Antwort und da leider die Zeit etwas drängt, möchte ich hier die wichtigsten Fragen stellen, die auch anderen weiterhelfen könnten. Zudem haben sich einige Fragen schon geklärt. Hier wie folgt meine Fragen:
Ich wurde für den Masterstudiengang Medienwissenschaft angenommen und bin daher die Checkliste für das Einreichen der Unterlagen durchgegangen. In der Checkliste steht scheinbar nicht, dass ich mein (beglaubigtes) Abiturzeugnis einreichen muss. Muss ich das Abiturzeugnis wirklich nicht einreichen? Denn schließlich musste ich in der Bewerbung ja auch meine Abiturnote angeben, die bei einem Stechen ja evtl. von Bedeutung gewesen sein könnte.
Und: Ich musste zudem während der Bewerbungsphase ein Motivationsschreiben einreichen (falls es zum Stechen kommt). Muss ich dieses bei der Einschreibung nochmals einreichen?
Und: Ein Nachweis von Englischkenntnissen ist für MA Medienwissenschaft nicht notwendig, sondern lediglich für den Master Psychologie und den Master English as a World Language, richtig?
Vielen Dank für eine Antwort & freundliche Grüße,
Juja
Hallo Juja,
Wie in der Checkliste zur Einschreibung für Masterstudiengänge angegeben, müssen Sie für die Einschreibung in einen Masterstudiengang nur die Nachweise einreichen, die die besonderen Zugangsvoraussetzungen belegen. Nachweise über die Erfüllung der Kriterien, die im Auswahlverfahren herangezogen wurden, sind nicht noch einmal erforderlich.
Sie müssen also keine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses und kein Motivationsschreiben einreichen, da diese Nachweise nur für die Auswahl herangezogen wurden. Dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Medienwissenschaft erfüllen, weisen Sie mit Ihrem Bachelorabschlusszeugnis nach.
Ein Nachweis von Englischkenntnissen ist für den Masterstudiengang Medienwissenschaft in der Tat nicht notwendig.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wie in der Checkliste zur Einschreibung für Masterstudiengänge angegeben, müssen Sie für die Einschreibung in einen Masterstudiengang nur die Nachweise einreichen, die die besonderen Zugangsvoraussetzungen belegen. Nachweise über die Erfüllung der Kriterien, die im Auswahlverfahren herangezogen wurden, sind nicht noch einmal erforderlich.
Sie müssen also keine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses und kein Motivationsschreiben einreichen, da diese Nachweise nur für die Auswahl herangezogen wurden. Dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Medienwissenschaft erfüllen, weisen Sie mit Ihrem Bachelorabschlusszeugnis nach.
Ein Nachweis von Englischkenntnissen ist für den Masterstudiengang Medienwissenschaft in der Tat nicht notwendig.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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