Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme mit folgendem Anliegen zu Ihnen, ich möchte mich erneut für das 1. Semester des Studienganges "Rechtswissenschaft" bewerben. Ich hatte zuvor im April 2025 (Sommersemester) mich erfolgreich an der Universität Hamburg beworben und folglich auch immatrikuliert. Leider hatte das Schicksal eine andere Vorstellung gehabt, voller Elan und Motivation bin ich in das 1. Semester gestartet. Plötzlich kam die Hiobsbotschaft. Mein Vater wurde zum Pflegefall und ich musste die Vollzeitpflege übernehmen. Um dies abzufedern hatte ich bei Frau Charlotte Themar ein Teilzeitstudium erfolgreich beantragt, leider hat dies nicht, wie vorher angenommen, dazu beigetragen mich zu entlasten. Letztendlich blieb mir nur die Exmatrikulation. Während dieses gesamten Prozesses stand ich im regelmäßigem Austausch mit Frau Themar aus der Studienberatung. Nun etwa ein Jahr nach diesem Schicksalsschlag hat sich die Situation zu Hause ein wenig beruhigt und ich werde mit der Pflege entlastet. Jetzt möchte ich mich wieder meinem Traumstudiengang mit der vollen Aufmerksamkeit widmen. Ich hatte erneut das Gespräch mit Frau Themar gesucht, bin mir jedoch unsicher, wie mein persönlicher Fall gehandhabt wird. Da es mir nicht möglich war eine Leistung zu erbringen (kein Transcript of Records), halte ich eine Wiedereinschreibung in das 2. Fachsemester für kritisch, da es mir nicht möglich war, dem Lernstoff des 1. Semesters zu folgen.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen, ich bin Ihnen sehr verbunden mit Ihrer Unterstützung.
Beste Grüße Lucas Hornung Emailadresse lucashornung596@gmail.com
Hallo Lucas,
Sie können sich einfach erneut für den Studiengang Rechtswissenschaft in das erste Fachsemester bewerben. Die Frist hierfür endet am 15. Januar.
Auch eine Wiedereinschreibung wäre möglich, sofern Sie über entsprechende Nachweise zu Ihrer Pflegetätigkeit nachweisen können. Ein ToR über erbrachte Studienleistungen ist hier nicht zu erbringen. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.
Es ist auch davon auszugehen, dass Sie Erstsemesterveranstaltungen besuchen können, da der Studiengang auch zu einem Sommersemester angeboten wird. Besprechen Sie dieses am besten mit dem Studienbüro.
Mit besten Grüßen,
BK
Sie können sich einfach erneut für den Studiengang Rechtswissenschaft in das erste Fachsemester bewerben. Die Frist hierfür endet am 15. Januar.
Auch eine Wiedereinschreibung wäre möglich, sofern Sie über entsprechende Nachweise zu Ihrer Pflegetätigkeit nachweisen können. Ein ToR über erbrachte Studienleistungen ist hier nicht zu erbringen. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.
Es ist auch davon auszugehen, dass Sie Erstsemesterveranstaltungen besuchen können, da der Studiengang auch zu einem Sommersemester angeboten wird. Besprechen Sie dieses am besten mit dem Studienbüro.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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