Bearbeitet Quereinstieg Rechtswissenschaften
Guten Tag,
ich studieren an der Uni Bielefeld Jura und möchte gerne an die Uni Hamburg wechseln. Ich werde voraussichtlich im Juli 2025 meine letzte Zwischenprüfung geschrieben haben und habe folgende Fragen:
1. Wenn ich bis zum 15. August noch nicht mein Ergebnis von der Zwischenprüfung habe, kann ich mich dann trotzdem bewerben und die Note nachreichen oder müsste ich dann noch ein Semester warten?
2. Wenn ich nicht angenommen werde, bin ich dann quasi in einem Warteverfahren drinnen und habe, wenn ich mich im nächsten Semester dann wieder bewerben würde bessere Chancen?
3. Was ist so die Durchschnittsnote von den Bewerbungen die angenommen werden bzw. wieviele bewerben sich bei der Uni Hamburg auf einen Quereinstieg in Rechtswissenschaften?
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung von Ihnen freuen.
Mit freundlichen Grüßen!
G.
Re: Quereinstieg Rechtswissenschaften
Hallo grxtjx,

zunächst: hier handelt es sich nicht um einen Quereinstieg, sondern um eine Bewerbung in das Hauptstudium.

1. Wenn ich bis zum 15. August noch nicht mein Ergebnis von der Zwischenprüfung habe, kann ich mich dann trotzdem bewerben und die Note nachreichen oder müsste ich dann noch ein Semester warten?

Das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung muss bei einer Bewerbung in das Hauptstudium spätestens bis 15. August nachgereicht werden.

2. Wenn ich nicht angenommen werde, bin ich dann quasi in einem Warteverfahren drinnen und habe, wenn ich mich im nächsten Semester dann wieder bewerben würde bessere Chancen?

Wenn Sie das Zwischenprüfungszeugnis fristgerecht nachreichen können (fragen Sie doch mal bei Ihrer Hochschule nach, wann mit der Bescheinigung zu rechnen ist), und keine Zulassung erfolgt, gelangt Ihre Bewerbung automatisch in das Nachrückverfahren. Alternativ können Sie sich aber auch in das erste Fachsemester bewerben und sich Ihre Studienleistungen nach erfolgreicher Immatrikulation im Studienbüro anerkennen lassen.

Ihre Chancen verbessern sich nicht in einem Folgeverfahren, es sei denn Sie sammeln weitere Wartesemester.

3. Was ist so die Durchschnittsnote von den Bewerbungen die angenommen werden bzw. wieviele bewerben sich bei der Uni Hamburg auf einen Quereinstieg in Rechtswissenschaften?

Diese Werte werden leider nicht statistisch erhoben. Die Zulassung erfolgt entweder über die Abiturnote oder über die Durchschnittsnote der bisherigen Studienleistungen. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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