Hallo!
meine Freundin will sich auf SoSe 26 Rechtswissenschaft bewerben und ist dabei, ihren Bewerbungsformular auf stine auszufüllen (sie hat sich bereits bei hochschulstart registriert). Dazu hat sie und ich folgende Frage:
Sie kommt aus der Ukraine und ist hier nach dem 24 Paragraphen AufenthG. Wir wissen aber nicht, ob das als soziales Kriterium gilt und einen Bonuspunkt für sie bringt. Wenn ja, welcher Kategorie sollte sie sich im Formular zuordnen?
Über eine Antwort würden wir uns freuen!
Danke für Ihre Zeit und schöne Weihnachtsferien
Kateryna & Andrei
Hallo Kateryna & Andrei,
die Aufenthaltsgewährung nach § 24 wird als soziales Kriterium im Rahmen des Bonuspunktesystems anerkannt.
Bitte schauen Sie auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... system.pdf.
Mit besten Grüßen,
BK
die Aufenthaltsgewährung nach § 24 wird als soziales Kriterium im Rahmen des Bonuspunktesystems anerkannt.
Bitte schauen Sie auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... system.pdf.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Danke für Ihre Antwort!
Würde der 24 Paragraph dann unter die Kategorie des „subsidiären Schutzberechtigten“ fallen? Nämlich solche Kategorie gibt es im auszufüllenden Formular.
Viele Grüße und frohe Weihnachten!
Kateryna & Andrei
Würde der 24 Paragraph dann unter die Kategorie des „subsidiären Schutzberechtigten“ fallen? Nämlich solche Kategorie gibt es im auszufüllenden Formular.
Viele Grüße und frohe Weihnachten!
Kateryna & Andrei