IB-Diploma (30 Punkte) – Bewerbung Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg–Istanbul)
Verfasst: Mi 24. Dez 2025, 10:55
An die zustandige stelle
ich interessiere mich für den gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg–Istanbul, LL.B.).
Ich habe das International Baccalaureate (IB) mit 30 Punkten abgeschlossen und plane eine Bewerbung für das kommende Wintersemester.
Derzeit bereite ich mich auf ein anerkanntes Deutschzertifikat vor.
Ich hätte dazu folgende Fragen:
1. Wird ein IB-Diplom mit 30 Punkten als Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang anerkannt?
2. Muss der Nachweis der Deutschkenntnisse bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen oder kann dieser bis zur Immatrikulation nachgereicht werden?
3. Ist eine Bewerbung mit anschließendem Deutschvorbereitungskurs möglich?
Zusätzlich hätte ich noch zwei weitere Fragen:
4. Ich habe mein IB-Diploma an einer türkischen Schule in der Türkei erworben und lebe derzeit weiterhin in der Türkei. Reicht in diesem Fall mein türkisches Schulabschlusszeugnis als Nachweis ausreichender Türkischkenntnisse aus oder wird dennoch ein separates Türkischzertifikat (z. B. TÖMER B2) verlangt?
5. Gibt es neben dem IB-Diploma, dem IB-Transcript sowie den Sprachzertifikaten (Deutsch / ggf. Türkisch) weitere einzureichende Unterlagen für die Bewerbung, z. B. einen Lebenslauf (CV), ein Motivationsschreiben oder ähnliche Dokumente?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit Freundlichen Grüßen
İsmail Erkan Candir
ich interessiere mich für den gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg–Istanbul, LL.B.).
Ich habe das International Baccalaureate (IB) mit 30 Punkten abgeschlossen und plane eine Bewerbung für das kommende Wintersemester.
Derzeit bereite ich mich auf ein anerkanntes Deutschzertifikat vor.
Ich hätte dazu folgende Fragen:
1. Wird ein IB-Diplom mit 30 Punkten als Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang anerkannt?
2. Muss der Nachweis der Deutschkenntnisse bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen oder kann dieser bis zur Immatrikulation nachgereicht werden?
3. Ist eine Bewerbung mit anschließendem Deutschvorbereitungskurs möglich?
Zusätzlich hätte ich noch zwei weitere Fragen:
4. Ich habe mein IB-Diploma an einer türkischen Schule in der Türkei erworben und lebe derzeit weiterhin in der Türkei. Reicht in diesem Fall mein türkisches Schulabschlusszeugnis als Nachweis ausreichender Türkischkenntnisse aus oder wird dennoch ein separates Türkischzertifikat (z. B. TÖMER B2) verlangt?
5. Gibt es neben dem IB-Diploma, dem IB-Transcript sowie den Sprachzertifikaten (Deutsch / ggf. Türkisch) weitere einzureichende Unterlagen für die Bewerbung, z. B. einen Lebenslauf (CV), ein Motivationsschreiben oder ähnliche Dokumente?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit Freundlichen Grüßen
İsmail Erkan Candir