Bearbeitet Bescheinigung nach § 9 BAföG für das Ergänzungsstudium
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde ab dem Wintersemester 2026 ein Ergänzungsstudium im Fach Informatik an der Universität Hamburg aufnehmen.

Für die Prüfung meines BAföG-Anspruchs benötige ich eine offizielle „Bescheinigung nach § 9 BAföG für das Ergänzungsstudium“.

Könnten Sie mir bitte mitteilen, welche Unterlagen dafür erforderlich sind und wie ich die Bescheinigung beantragen kann?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Re: Bescheinigung nach § 9 BAföG für das Ergänzungsstudium
Liebe Anna138,
der Abschnitt „Bescheinigung nach § 9 BAföG" ist Bestandteil Ihrer Online-Semesterbescheinigung, die Sie in Ihrem STINE Account zur Verfügung gestellt bekommen nachdem Sie für das Ergänzungsstudium immatrikuliert sind.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
Re: Bescheinigung nach § 9 BAföG für das Ergänzungsstudium
Verstehe ich richtig, dass ich vor der Immatrikulation an der Universität keine Möglichkeit habe zu prüfen, ob ich BAföG-berechtigt bin?
Diese Bescheinigung ist für die Prüfung erforderlich, wird aber erst nach der Immatrikulation ausgestellt – das bedeutet doch einen geschlossenen Kreis.
Gibt es in dieser Situation eine Lösung oder eine alternative Möglichkeit?
Re: Bescheinigung nach § 9 BAföG für das Ergänzungsstudium
Liebe Anna,
richtig, vor der Immatrikulation kann die Semesterbescheinigung nicht ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich an das Studierendenwerk, dort wird Beratung zum Thema BAföG angeboten: https://www.stwhh.de/beratung/beratungs ... erung-best
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


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