Bearbeitet Exmatrikulation/Rückmeldung bei noch nicht eingetragenen Leistungen
Liebes Campus Center Team,

ich habe nochmal eine Folgefrage zu einem Beitrag, den ich vor ein paar Wochen hier eingestellt habe:
Ich werde in diesem Semester voraussichtlich noch vor dem 31.03. meine letzten Prüfungen ablegen bzw. einreichen. Da ich meine Masterarbeit schon habe anrechnen lassen, handelt es sich um Hausarbeiten, Klausuren, Studienleistungen etc. die noch fehlen. Wie das bei Hausarbeiten immer so ist, werde ich sicherlich nicht vor dem 31.03. meine Noten und Modulabschlüsse eingetragen bekommen.

Kann ich mich in diesem Fall zum Sommersemester ab dem 01.04. noch einmal zurückmelden und bis zum Erhalt meiner Noten bzw. theoretisch sogar bis zum Ende des Sommersemesters immatrikuliert bleiben?

Vielen Dank für eure Hilfe,
Julian
Re: Exmatrikulation/Rückmeldung bei noch nicht eingetragenen Leistungen
Lieber Julian,
Sie können sich theoretisch so lange wieder zurückmelden, bis der Studiengang uns Ihren Abschluss meldet. Dies erfolgt in der Regel nicht sofort nach der Eintragung der Noten, sondern kann bis zu einem Semester dauern. Die Exmatrikulation erfolgt dann zum Ende des Semesters, in dem der Abschluss gemeldet wurde oder Sie Ihr Abschlusszeugnis beantragt haben.
Bei Ihrem Zeitplan können Sie sich auf jeden Fall noch für das Sommersemester zurückmelden wenn Sie möchten.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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