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Deutschkenntnisse für Masterbewerbung
Verfasst: Mo 12. Jan 2026, 20:00
von Bago
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für ein Masterstudium an Ihrer Universität. Derzeit studiere ich an einer britischen Universität und habe gesehen, dass ein Nachweis der Deutschkenntnisse erforderlich ist.
Meine Frage ist, ob die Einreichung meines deutschen Zeugnisses aus der 11. Klasse als Sprachnachweis ausreichend wäre. Zusätzlich verfüge ich über eine Teilnahmebestätigung des Goethe-Instituts für einen C1-Kurs.
Vielen Dank für Ihre Zeit. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Re: Deutschkenntnisse für Masterbewerbung
Verfasst: Di 13. Jan 2026, 08:19
von Campus Center - AO
Hallo Bago,
die Anforderungen an die nachzuweisenden Deutschkenntnisse unterscheiden sich je nach Studiengang. In unseren offiziellen Master-Bewerbungsinformationen finden Sie die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen sowie die akzeptierten Nachweise:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en/weitere
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsinformationen teilweise noch vom letzten Semester sind - bitte schauen Sie zu Beginn der Bewerbungsphase unbedingt nochmals nach ggfs. aktualisierten Informationen.
Re: Deutschkenntnisse für Masterbewerbung
Verfasst: Di 13. Jan 2026, 13:13
von Bago
Ich interessiere mich für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. Ich habe mir die Informationen auf der verlinkten Seite angesehen, konnte dort jedoch keine Antwort auf meine Frage finden.
Über Ihre Unterstützung würde ich mich daher sehr freuen.
Re: Deutschkenntnisse für Masterbewerbung
Verfasst: Di 13. Jan 2026, 15:09
von Campus Center - AO
Hallo,
im entsprechenden Master-PDF (
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... inisch.pdf) finden Sie unter "Deutschkenntnisse":
"Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Erststudium nicht an einer deutschsprachigen
Hochschule abgeschlossen haben, müssen zur Einschreibung (noch nicht zur Bewerbung)
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Dies gilt für deutschsprachige und
für deutsch-englischsprachige Master. Bewerberinnen und Bewerber, die zwar einen
ausländischen Hochschulabschluss haben, aber trotzdem ihre Hochschulzugangsberechtigung
(z.B. Abitur) an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, können als Nachweis auch
die Hochschulzugangsberechtigung (also z.B. das Abiturzeugnis) einreichen. Das Deutschzertifikat
ist zur Immatrikulation einzureichen. Eine Übersicht aller von der Universität Hamburg
anerkannten Deutschzertifikate finden Sie unter
www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse"
Auf der verlinkten Seite mit den Deutschkenntnissen finden Sie weitere Informationen zu den erforderlichen Nachweisen unter "Übersicht anerkannter Sprachzertifikate", u.A. zählt ein C1 Zertifikat vom Goethe Institut dazu.