Bearbeitet Auslandsaufenthalt LAGS Englisch Tätigkeit und Nachweis
Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich der Tätigkeit, die man während seines Auslandsaufenthaltes für die Zulassung zum Master (LAGS Englisch) ausüben kann. Ist es auch möglich auf Freiwilligenbasis bzw. ehrenamtlich im Ausland zu arbeiten, auch im nicht-pädagogischen Bereich?

Des weiteren würde mich interessieren,
ob man dann bei der Einschreibung ein Dokument hochladen muss, welches beweist, dass man sich im Ausland befindet bzw. den Aufenthalt geplant hat (wenn man den Nachweis erst zur Vorlesungszeit nachreichen möchte).

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe und freundliche Grüße ! :)
Re: Auslandsaufenthalt LAGS Englisch Tätigkeit und Nachweis
Hallo Carl F.,
auf folgender Seite finden Sie dazu genauere Hinweise: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... v-20703706
"Der Auslandsaufenthalt kann mittels folgender Nachweise nachgewiesen werden:

- Studienaufenthalt an einer staatlichen Universität oder einer als gleichwertig anerkannten Hochschule (nachzuweisen durch Transcript of Records)
- Pädagogischer Austauschdienst PAD (gemäß der von der KMK festgelegten Richtlinien)
- Praktikum (nachzuweisen durch Vorlage eines Berichts in Englisch bzw. Französisch bzw. Spanisch (3-5 Seiten) so-wie eines qualifizierten Praktikumszeugnisses)
- Berufliche Tätigkeit wie AuPair, Work&Travel (nachzuweisen durch Vorlage eines Berichts in Englisch bzw. Französisch bzw. Spanisch (3-5 Seiten) sowie eines Arbeitsvertrages)
- Besuch einer Sprachschule (nachzuweisen durch Zeugnis/Zertifikat der Sprachschule (mind. 20 Stunden/Woche))
- Forschungsaufenthalt (nachzuweisen durch Vorlage eines Berichts in Englisch bzw. Französisch bzw. Spanisch (3-5 Seiten) sowie Einladung und Nachweis über den Abschluss des Forschungsaufenthaltes der gastgebenden Institution)"
Quelle: Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Geisteswissenschaften: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -gw-49.pdf ."

Über die Art des Praktikums o.ä. wird keine Aussage getroffen, es ist nur erforderlich, sich insgesamt drei Monate im Ausland mit der jeweiligen Landessprache aufzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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