Sehr geehrte Damen und Herren,
ich muss alle meine Unterlagen zur Immatrikulation zu Ihnen schicken. aber ich habe keine Ahnung über etwas dass ob ich mein Deucher Sprachkenntnisse auf Original zu Ihnen schicken oder durch amtlich beglaubigte Kopie?
Und wenn muss Kopie sein wo kann ich die Kopie von mein Telc Zertifikat beglaubigt machen? Und kann ich erst mein Immatrikulationsantrag bis ende August senden und mein Abschlusszeugnis des Erststudiums und das Telc Zertifikat bis ende September schicken?
Und eine andere Frage! wenn ich nicht weiter im Master studieren will, nach dem Immatrikulation, kann ich meine unterlagen zurücknehmen?
Ich danke Ihnen wenn Sie antworten mein Frage so schnell wie möglich.
mit freundlichen Grüßen
Faezeh Noroozi
Hallo eternity,
bitte schicken Sie für Ihre Immatrikulation keine Originale, da Sie diese nicht zurück bekommen. Zudem beachten Sie bitte die Immatrikulationfrist, die in Ihrem Zulassungsbescheid genannt wird. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, verlieren Sie Ihren Studienplatz.
Wenn Ihnen Ihr Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, können Sie es bis Ende des ersten Fachsemesters nachreichen. Anstatt dessen müssen Sie jedoch bis Fristende das Transcript of Records zum Beleg Ihrer Angaben in der Online-Bewerbung in amtlich beglaubigter Kopie einreichen, sofern es sich bei Ihrer Bewerbung um eine "papierlose" Masterbewerbung handelt.
Informationen zur Einschreibung in einen Masterstudiengang finden Sie hier in der entsprechenden Checkliste:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Informationen darüber, wo Sie amtliche Beglaubigungen vornehmen lassen können, finden Sie auf der folgenden Seite ausführlich erklärt:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... igung.html
Mit besten Grüßen,
BK
bitte schicken Sie für Ihre Immatrikulation keine Originale, da Sie diese nicht zurück bekommen. Zudem beachten Sie bitte die Immatrikulationfrist, die in Ihrem Zulassungsbescheid genannt wird. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, verlieren Sie Ihren Studienplatz.
Wenn Ihnen Ihr Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, können Sie es bis Ende des ersten Fachsemesters nachreichen. Anstatt dessen müssen Sie jedoch bis Fristende das Transcript of Records zum Beleg Ihrer Angaben in der Online-Bewerbung in amtlich beglaubigter Kopie einreichen, sofern es sich bei Ihrer Bewerbung um eine "papierlose" Masterbewerbung handelt.
Informationen zur Einschreibung in einen Masterstudiengang finden Sie hier in der entsprechenden Checkliste:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Informationen darüber, wo Sie amtliche Beglaubigungen vornehmen lassen können, finden Sie auf der folgenden Seite ausführlich erklärt:
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Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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