Hallo,
ich bekomme meine Bescheinigung über erbrachte Leistungen erst am 29.8 Nachmittag und kann dann keine beglaubigte Kopie mehr anfertigen lassen.
Ich würde den eintägigen Postweg ungerne riskieren, kann ich die Bescheinigung auch im Original beilegen? Der Bescheid wird vor Beginn des Semesters erneut versendet um den aktuellen Stand zu repräsentieren, also ist das Original für mich nicht von Bedeutung außerhalb der Bewerbung.
Gruß