Bearbeitet Nachreichfrist für den Krankenversicherungsnachweis
Guten Tag,

nachdem ich die Zulassung zum Masterstudium bekommen habe, habe ich bereits die erforderlichen Unterlagen zur Annahme des Studienplatzes eingereicht. Es fehlt jedoch noch der Krankenversicherungsnachweis, den ich innerhalb von 10 Tagen nachreichen kann. Gilt diese Nachreichfrist für die 10 Tage nach Eingang der Unterlagen oder die 10 Tage nach Fristende, d.h. nach dem 31.8.?

Mit freundlichen Grüßen
Re: Nachreichfrist für den Krankenversicherungsnachweis
Lieber Herr Ameur,

Sie können die Bescheinigung auch noch nach Ablauf der 10 Tage nachreichen, müssen dabei aber beachten, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange die Bescheinigung nicht vorliegt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Nachreichfrist für den Krankenversicherungsnachweis
Hinweis vom 24.01.2018:

Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!

Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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