Bearbeitet Nachrückverfahren Ranglisten
Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen zum Nachrückverfahren. Und zwar habe ich für den Master in "Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften" einen Ablehnungsbescheid erhalten. Im Ablehnungsbescheid werden Ränge für ein Nachrückverfahren nach Wartezeit und nach Leistung angegeben. Meine Frage ist nun nach welchem Rang man sich orientieren sollte. Angenommen es gäbe eine Absage eines angenommenen Studenten, welches Nachrückverfahren kommt dann zum Tragen, auf welcher Liste rücke ich einen Platz nach vorne?

Außerdem würde ich gerne wissen, wie meine Chancen stehen. Auf der Leistungsliste stehe ich auf Platz 13 und auf der Wartezeitliste auf Platz 6. Besteht die Möglichkeit noch angenommen zu werden oder ist das eher unwahrscheinlich? Ich weiß leider nicht wie viele Studienplätze in diesem Studiengang überhaupt vergeben werden.

Vielen Dank schon mal und schöne Grüße, Merle
Re: Nachrückverfahren Ranglisten
Liebe Merle,

Da alle Bewerber/innen auf beiden Ranglisten geführt werden, rücken Sie auf beiden Listen dann einen Platz nach vorne, wenn ein/e erfolgreiche/r Bewerber/in den Platz nicht annimmt, die/der auf der jeweiligen Liste vor Ihnen gelistet ist. Nimmt also z.B. eine Person den Platz nicht an, die nur auf der Leistungsliste vor Ihnen ist, nicht aber auf der Wartezeitliste, rücken Sie nur auf der Leistungsliste einen Platz vor und umgekehrt.

Über Ihre Chancen, noch einen Platz zu erhalten, lassen sich derzeit keine Aussagen machen, weil dies davon abhängt, wie viele erfolgreiche Bewerber/innen ihren Platz annehmen, worüber wir vor Ablauf der Immatrikulationsfrist nicht mehr wissen als Sie. Für den Master of Science Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften waren zum Wintersemester 2016/17 20 Studienplätze zu vergeben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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