Hallo Leap,
Ein Antrag auf ein Teilzeitstudium kann in der Regel nicht rückwirkend gestellt werden. Sofern in Ihrem Fall eine besondere Situation (Krankheit etc.) vorliegt, kann aber ggf. ein Antrag auf Beurlaubung im laufenden Semester gestellt werden. Um in Erfahrung zu bringen, ob dies möglich ist, wenden Sie sich bitte unter Schilderung Ihrer Situation über das folgende Kontaktformular an das Team Studierendenangelegenheiten: w
ww.uni-hamburg.de/studium
Ob durch eine Beurlaubung im laufenden Semester Fristverlängerungen für Prüfungsleistungen möglich sind, wird durch die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs geregelt. In dieser Frage müssen Sie sich daher an das für Ihren Studiengang zuständige Studienbüro wenden. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling