Rückwirkendes Teilzeitstudium?

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Leap
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Bearbeitet Rückwirkendes Teilzeitstudium?

Beitrag von Leap »

Liebes Team vom CampusCenter,

ich würde gerne wissen, ob ein Antrag auf ein Teilzeitstudium zum jetzigen Zeitpunkt rückwirkend für das Sommersemester 2016 gestellt werden könnte und die Abgabefristen für die Prüfungsleistungen für dieses Semester somit verlängert würden?

Beste Grüße,

Leap
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Rückwirkendes Teilzeitstudium?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Leap,

Ein Antrag auf ein Teilzeitstudium kann in der Regel nicht rückwirkend gestellt werden. Sofern in Ihrem Fall eine besondere Situation (Krankheit etc.) vorliegt, kann aber ggf. ein Antrag auf Beurlaubung im laufenden Semester gestellt werden. Um in Erfahrung zu bringen, ob dies möglich ist, wenden Sie sich bitte unter Schilderung Ihrer Situation über das folgende Kontaktformular an das Team Studierendenangelegenheiten: www.uni-hamburg.de/studium

Ob durch eine Beurlaubung im laufenden Semester Fristverlängerungen für Prüfungsleistungen möglich sind, wird durch die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs geregelt. In dieser Frage müssen Sie sich daher an das für Ihren Studiengang zuständige Studienbüro wenden. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Leap
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Re: Rückwirkendes Teilzeitstudium?

Beitrag von Leap »

Guten Tag Frau Schelling,

vielen Dank für Ihre ausführliche und wirklich hilfreiche Beantwortung meiner Frage. Da der Grund für das Teilzeitstudium allerdings eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden in der Woche gewesen wäre, die kurz nach Beginn des laufenden Semesters begonnen hat, werde ich mich nun um eine andere Lösung kümmern.

Herzliche Grüße,

Leap
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Rückwirkendes Teilzeitstudium?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Leap,

Das ist vermutlich sinnvoll. Durch ein Teilzeitstudium können in der Regel ohnehin keine Fristverlängerungen für Prüfungsleistungen erwirkt werden - eine Ausnahme bildet hier der Studiengang Rechtswissenschaft, in anderen Studiengängen wirkt sich ein Teilzeitstudium aber nicht hinsichtlich der Fristen für die Abgabe von Prüfungsleistungen aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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