Liebes Campus-Center Team,
ich studiere derzeit im Master Osteuropastudien an der Universität Hamburg und möchte mich erkundigen, in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit mit einem Vollzeitstudium vereinbar ist.
Konkret würde ich gerne wissen, ob es aus studienrechtlicher Sicht möglich ist, eine Vollzeitstelle auszuüben, während ich im Masterstudium eingeschrieben bin, oder ob dies meinen Status als eingeschriebene Studentin beeinträchtigen würde.
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße
Hallo Studentka77,
die Studiengänge an der Universität Hamburg sind so konzipiert, dass Studierende dem Grundsatz nach die volle Wochenarbeitszeit auf das Studium verwenden sollten. Den tatsächlichen Zeitaufwand, den die Studierenden für ihr Studium oder für das Arbeiten aufwenden, kontrolliert die Uni Hamburg aber nicht.
Das bedeutet: Sie können an der Universität Hamburg in Vollzeit studieren und beliebig viele Stunden/ Woche arbeiten. Es gibt keine Regelungen der Universität Hamburg, die die wöchentliche Arbeitszeit von Studierenden im Vollzeitstudium beschränken. Bezüglich anderer Institutionen (Versicherungen, Behörden, Arbeitgeber usw.) müssten Sie sich bitte selbständig über deren Regelungen bei den jeweils zuständigen Stellen informieren. Denn Sie gelten ab einer bestimmten Stundenanzahl/ Höhe des Einkommens nicht mehr als Studierender.
Die Prüfung der Vereinbarkeit von Studium und Arbeit liegt dementsprechend in der Verantwortung der Studierenden selbst.
Mit besten Grüßen,
BK
die Studiengänge an der Universität Hamburg sind so konzipiert, dass Studierende dem Grundsatz nach die volle Wochenarbeitszeit auf das Studium verwenden sollten. Den tatsächlichen Zeitaufwand, den die Studierenden für ihr Studium oder für das Arbeiten aufwenden, kontrolliert die Uni Hamburg aber nicht.
Das bedeutet: Sie können an der Universität Hamburg in Vollzeit studieren und beliebig viele Stunden/ Woche arbeiten. Es gibt keine Regelungen der Universität Hamburg, die die wöchentliche Arbeitszeit von Studierenden im Vollzeitstudium beschränken. Bezüglich anderer Institutionen (Versicherungen, Behörden, Arbeitgeber usw.) müssten Sie sich bitte selbständig über deren Regelungen bei den jeweils zuständigen Stellen informieren. Denn Sie gelten ab einer bestimmten Stundenanzahl/ Höhe des Einkommens nicht mehr als Studierender.
Die Prüfung der Vereinbarkeit von Studium und Arbeit liegt dementsprechend in der Verantwortung der Studierenden selbst.
Mit besten Grüßen,
BK
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