Guten Tag,
ich studiere gerade an einer anderen Uni, möchte mich aber für den Master Erziehungs- und Bildungswissenschaften an der Uni Hamburg immatrikulieren. Ich habe im Immatrikulationsantrag gelesen, dass ich meine Exmatrikulationsbescheinigung 10 Tage später nachreichen kann. Allerdings kann ich durch mein bevorstehendes Kolloquium, das erst Ende September sein wird, mich erst Ende September an meiner Uni exmatrikulieren und somit innerhalb der 10 Tage keine Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen. Reicht es, wenn ich diese dann erst mit meinem Bachelor-Abschlusszeugnis nachreiche? Das hatte ich hier https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html gelesen.
Ich danke Ihnen im Voraus für ihre Rückmeldung!
Hallo Bjarmburg,
die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer "alten" Hochschule (sowie das Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums) müssen Sie spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters Ihres Masterstudiums einreichen (31.3.). Erst wenn Sie diese Unterlagen eingereicht haben, werden Sie vollständig in den Masterstudiengang (rückwirkend) eingeschrieben und Ihnen werden auch erst dann in STiNE Dokumente ( z.B. BAföG-Bescheinigung, Semesterbescheinigungen) zur Verfügung gestellt. Fragen Sie doch bei Ihrer jetzigen Universität, ob sie Ihnen einen Bescheinigung darüber ausstellt, dass Sie zum 30.9.2016 exmatrikuliert werden. Diese Bescheinigung können Sie dann hier einreichen.
Informationen zur Einschreibung finden Sie auch hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Mit besten Grüßen,
BK
die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer "alten" Hochschule (sowie das Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums) müssen Sie spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters Ihres Masterstudiums einreichen (31.3.). Erst wenn Sie diese Unterlagen eingereicht haben, werden Sie vollständig in den Masterstudiengang (rückwirkend) eingeschrieben und Ihnen werden auch erst dann in STiNE Dokumente ( z.B. BAföG-Bescheinigung, Semesterbescheinigungen) zur Verfügung gestellt. Fragen Sie doch bei Ihrer jetzigen Universität, ob sie Ihnen einen Bescheinigung darüber ausstellt, dass Sie zum 30.9.2016 exmatrikuliert werden. Diese Bescheinigung können Sie dann hier einreichen.
Informationen zur Einschreibung finden Sie auch hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hinweis vom 24.01.2018:
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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