Mein Anliegen ist, dass ich mich beurlauben möchte.
Für eine korrekte Beurlaubung gehört aber ein Attest dazu.
Mein Arzt kann jedoch das Attest nicht ausstellen da er nicht den dazu gehörigen Gesetzestext der UNI Hamburg kennt (unter welchen Umständen Atteste ausgestellt werden müssen, ob man gewiss Textpassagen erwähnen muss wie z.B. zu 50% studierunfähig etc.)
Ich habe im Internet nichts finden können.
Könnte mir jemand den vollen Gesetztext kopieren/nennen für Atteste bei Beurlaubungen?
Oder was ein Attest alles beinhalten muss?
Danke im voraus.
Hallo Casus Beli,
Die rechtliche Grundlage für die Beurlaubung ist die Immatrikulationsordnung der Uni Hamburg: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rdnung.pdf
Die hinsichtlich des Attests relevante Formulierung findet sich im §6: "Studierende, die aus wichtigem Grund nicht mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, können auf Antrag beurlaubt werden." Das Attest muss also bescheinigen, dass Sie dem Studium aufgrund Ihrer Erkrankung in dem Semester für das die Beurlaubung beantragt wird, weniger als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit widmen können. Darüber hinaus gibt es keine Vorgaben für das Attest.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die rechtliche Grundlage für die Beurlaubung ist die Immatrikulationsordnung der Uni Hamburg: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rdnung.pdf
Die hinsichtlich des Attests relevante Formulierung findet sich im §6: "Studierende, die aus wichtigem Grund nicht mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, können auf Antrag beurlaubt werden." Das Attest muss also bescheinigen, dass Sie dem Studium aufgrund Ihrer Erkrankung in dem Semester für das die Beurlaubung beantragt wird, weniger als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit widmen können. Darüber hinaus gibt es keine Vorgaben für das Attest.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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