Bearbeitet Exmatrikulation an der vorherigen Hochschule vor Immatrikulation? Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wollte meinen Immatrikulationsantrag ausfüllen, allerdings ist eine Frage aufgetreten bzgl. des notwendigen Zeitpunkts der Exmatrikulation an der vorherigen Uni. Ich muss dort nämlich im nächsten Semester weiter eingeschrieben sein, bis ich mein Bachelorzeugnis erhalte (welches ich allerdings nicht für Jura 1. Semester in Hamburg brauchte).
Aus meiner Sicht gibt es einen Widerspruch zwischen der Antworten im Forum und der Formulierung in meinem Immatrikulationsantrag.

Antwort im Forum war bisher:
"2) Wie Sie im digitalen Immatrikulationsantrag lesen können, müssen Sie dort nur bestätigen, dass Sie sich spätestens zum Ende Ihres ersten Semesters an der Universität Hamburg an Ihrer vorherigen Hochschule exmatrikulieren werden."

In meinem Immatrikulationsantrag steht jedoch: "Ich versichere hiermit, dass ich mich an der Hochschule, bei der ich in dem meiner Immatrikulation an der Universität Hamburg vorhergehenden Semester immatrikuliert war, bereits exmatrikuliert habe oder mich spätestens bis zum Beginn des ersten Semesters der Immatrikulation an der Universität Hamburg exmatrikulieren werde. Mir ist bekannt, dass es zu einer Versagung der Immatrikulation bzw. zu einer Exmatrikulation an der Universität Hamburg führt, wenn ich die Exmatrikulation an meiner vorherigen Hochschule nicht vornehme und zum Zeitpunkt der Immatrikulation kein genehmigter Antrag für ein Doppelstudium vorgelegen hat."

Welcher Maßgabe ist zu folgen? Wenn es tatsächlich so wäre, wie es die zweite Antwort suggeriert, gäbe es dann eine Möglichkeit, sich trotzdem zu immatrikulieren?

Vielen Dank im Voraus!
Re: Exmatrikulation an der vorherigen Hochschule vor Immatrikulation? Widerspruch
Hallo pfj_0103,

die Aussagen aus dem Immatrikulationsantrag sind korrekt.

Ich nehme an, Sie beziehen sich auf eine Antwort im Forum von 2024.
Das Überschneidungssemester wurde 2024 abgeschafft. Seitdem erfordert die Immatrikulation in zwei grundständigen Studiengängen einen Antrag auf ein Doppelstudium: www.uni-hamburg.de/doppelstudium
Eine Ausnahme ist der Übergang von Bachelor zu Master. Auch darauf mag sich die Antwort beziehen. Das kann ich aus den vorliegenden Informationen nicht schließen.

Da ein Antrag auf ein Doppelstudium zwingend während der Bewerbungsfrist gestellt werden muss, können Sie sich aktuell nur dann an der Uni Hamburg immatrikulieren, wenn Sie die Aussage aus dem Immatrikulationsantrag bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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