Exmatrikulation bei Fach- und Hochschulwechsel (Physik UHH → Medizin Münster)
Verfasst: Fr 6. Feb 2026, 12:33
Guten Tag,
ich habe einige kurze Fragen zum Ablauf der Exmatrikulation bei einem Fach- und Hochschulwechsel und wäre für eine kurze Klärung dankbar.
Ich war im Wintersemester 2025/26 im 1. Semester Physik an der Universität Hamburg immatrikuliert (Erststudium).
Zum Sommersemester 2026 beginne ich nun ein Medizinstudium an der Universität Münster (Studienbeginn ebenfalls 1. Fachsemester).
Nun bin ich mir unsicher, wie der formell richtige Ablauf ist, insbesondere in welcher Reihenfolge die Schritte erfolgen sollten:
1. Soll ich mich zuerst in Münster immatrikulieren und danach die Exmatrikulation an der Universität Hamburg beantragen?
2. Oder muss ich mich vor der Immatrikulation in Münster bereits exmatrikuliert haben?
Zusätzlich hätte ich noch Fragen zur Exmatrikulation an der Universität Hamburg:
- Erfolgt die Exmatrikulation ausschließlich online über STiNE?
- Kann ich die Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters (31.03.) beantragen, oder wird sie bei Antragstellung sofort wirksam?
- Werden für die Exmatrikulation Unterlagen oder Nachweise benötigt?
- Ab wann steht die Exmatrikulationsbescheinigung nach Antragstellung in STiNE zur Verfügung?
Mir geht es darum, den Wechsel formal korrekt vorzunehmen und eine doppelte Immatrikulation zu vermeiden oder Ausschlussfristen zu verpassen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung
Freundliche Grüße
Leni
ich habe einige kurze Fragen zum Ablauf der Exmatrikulation bei einem Fach- und Hochschulwechsel und wäre für eine kurze Klärung dankbar.
Ich war im Wintersemester 2025/26 im 1. Semester Physik an der Universität Hamburg immatrikuliert (Erststudium).
Zum Sommersemester 2026 beginne ich nun ein Medizinstudium an der Universität Münster (Studienbeginn ebenfalls 1. Fachsemester).
Nun bin ich mir unsicher, wie der formell richtige Ablauf ist, insbesondere in welcher Reihenfolge die Schritte erfolgen sollten:
1. Soll ich mich zuerst in Münster immatrikulieren und danach die Exmatrikulation an der Universität Hamburg beantragen?
2. Oder muss ich mich vor der Immatrikulation in Münster bereits exmatrikuliert haben?
Zusätzlich hätte ich noch Fragen zur Exmatrikulation an der Universität Hamburg:
- Erfolgt die Exmatrikulation ausschließlich online über STiNE?
- Kann ich die Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters (31.03.) beantragen, oder wird sie bei Antragstellung sofort wirksam?
- Werden für die Exmatrikulation Unterlagen oder Nachweise benötigt?
- Ab wann steht die Exmatrikulationsbescheinigung nach Antragstellung in STiNE zur Verfügung?
Mir geht es darum, den Wechsel formal korrekt vorzunehmen und eine doppelte Immatrikulation zu vermeiden oder Ausschlussfristen zu verpassen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung
Freundliche Grüße
Leni