Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich sehr für ein Bachelorstudium der Psychologie an der Universität Hamburg und habe eine Frage zur Anerkennung des Studienkollegs.
Derzeit plane ich, ein Studienkolleg (G-Kurs) in einem anderen Bundesland zu besuchen (z. B. Frankfurt am Main).
Daher möchte ich mich erkundigen, ob der erfolgreiche Abschluss eines staatlichen Studienkollegs (G-Kurs) grundsätzlich als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für das Bachelorstudium Psychologie an der Universität Hamburg anerkannt wird.
Konkret hätte ich folgende Fragen:
- Wird ein abgeschlossenes Studienkolleg (G-Kurs) aus einem anderen Bundesland für Psychologie an der Universität Hamburg akzeptiert?
- Gibt es zusätzliche fachliche oder formale Voraussetzungen, die ich beachten muss?
- Ist es erforderlich, dass das Studienkolleg speziell in Hamburg absolviert wurde?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu eine kurze Auskunft geben könnten.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Trotskkya,
ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren für internationale Studieninteressierte finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Grundsätzlich können Sie sich gerne mit dem G-Kurs für Psychologie bewerben. Die Kurszuordnungen finden Sie auch hier: www.uni-hamburg.de/studienkolleg
Das Studienkolleg muss auch nicht in Hamburg absolviert werden, wir akzeptieren die Feststellungsprüfung aus jedem Bundesland.
Welche weiteren Voraussetzungen es gibt, hängt davon ab, ob Ihre Bewerbung als EU- oder Nicht-EU-Bewerbung gelten. Die Unterschiede finden Sie unter dem Eingangs genannten Link erläutert (Bewerbungsverfahren für Internationale).
Mit freundlichen Grüßen,
ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren für internationale Studieninteressierte finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Grundsätzlich können Sie sich gerne mit dem G-Kurs für Psychologie bewerben. Die Kurszuordnungen finden Sie auch hier: www.uni-hamburg.de/studienkolleg
Das Studienkolleg muss auch nicht in Hamburg absolviert werden, wir akzeptieren die Feststellungsprüfung aus jedem Bundesland.
Welche weiteren Voraussetzungen es gibt, hängt davon ab, ob Ihre Bewerbung als EU- oder Nicht-EU-Bewerbung gelten. Die Unterschiede finden Sie unter dem Eingangs genannten Link erläutert (Bewerbungsverfahren für Internationale).
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung