Guten Tag,
in einer Forumsantwort von Ihnen steht, dass in Fällen einer vorläufigen Immatrikulation Bewerber*innen, die ihren Bachelorabschluss nicht an der Universität Hamburg erwerben, ersatzweise eine Bescheinigung der vorherigen Hochschule über den erfolgreichen Abschluss einreichen können. Ist diese Regelung noch aktuell? Ich bin vorläufig im Master Politikwissenschaft immatrikuliert und mir liegen alle Bachelor-Leistungen außer der mündlichen Prüfung vor. Diese wird in den nächsten Wochen, auf jeden Fall vor dem 31.03.2026 stattfinden, sodass ich eine solche Bestätigung von meinem Bachelor-Prüfungsamt innerhalb der Frist werde einreichen können. Da das Ausstellen des Bachelorzeugnisses sich manchmal verzögert, kann es sein, dass es mir zum 31.03. noch nicht vorliegt, sondern nachgereicht werden muss. Ist das noch immer möglich?
Vielen Dank für die Antwort und freundliche Grüße!
Hallo serafasy,
die Regelung ist noch aktuell.
Sie können ersatzweise eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss Ihrer vorherigen Hochschule einreichen. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen,
die Regelung ist noch aktuell.
Sie können ersatzweise eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss Ihrer vorherigen Hochschule einreichen. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
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Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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