Liebes Team der Studierendenangeleenheiten,
Ich habe mich an einer anderen deutschen Hochschule beworben und benötige bis zum 8.9.2016 eine Eximmatrikulationsbescheinigung. Da ich mich im Ausland befinde, kann ich den Antrag nur per E-Mail zukommen lassen. Ist es auch möglich, die Bestätigung auf diesem Wege von Ihnen zu erhalten?
Herzlichen Dank.
Hallo Jala,
der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Exmatrikulation kann gerne eingescannt per Mail geschickt werden. Die Bestätigung erhalten Sie dann aber auf dem Postweg. Sie haben die Möglichkeit, sich diese vorab (ohne Unterschrift und Stempel) aus Ihrem Account auszudrucken.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten
der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Exmatrikulation kann gerne eingescannt per Mail geschickt werden. Die Bestätigung erhalten Sie dann aber auf dem Postweg. Sie haben die Möglichkeit, sich diese vorab (ohne Unterschrift und Stempel) aus Ihrem Account auszudrucken.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten
Beantwortet vom Team Studierendenangelegenheiten
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Universität Hamburg
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