Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Student der UHH, befinde mich im 5. Semester und muss leider in ein paar Wochen aus familiären Gründen aus Deutschland ausreisen und eine unbestimmte Zeit in meiner Heimat verbringen. Weil das vielleicht länger als nur ein Semester dauern wird, hätte ich folgende Fragen:
1. Werde ich automatisch exmatrikuliert, weil ich für einen langen Zeitraum nicht in Deutschland wohnhaft sein werde?
2. Wenn die Antwort auf meine erste Frage "ja" wäre, kann ich mein Studium in der Zukunft wiederaufnehmen und meine bereits erbrachte Leistungen angerechnet bekommen?
3. Kann ich nach meiner wahrscheinlichen Exmatrikulation ein "transcript of records" beantragen oder muss ich dies unbedingt vor der Exmatrikulation tun?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe und wünsche Ihnen einen schönen Dienstag noch.
Mit freundlichen Grüßen
Nemrod Martínez
Matrikelnummer: 7751978
Hallo Nemrod,
für den Immatrikulationsstatus spielt der Wohnort hier keine Rolle. Entscheidend ist , dass der Semesterbeitrag überwiesen wurde und auch die Krankenversicherung weiterhin besteht. Da Sie, sofern ich Ihr Anliegen richtig verstehe, die Zeit Ihres Aufenthaltes im Ausland nicht abschätzen können, können Sie sich auch exmatrikulieren oder sich automatisch (durch Nicht-Überweisung) exmatrikulieren lassen. Eine erneute Immatrikulation ist dann über eine erneute Bewerbung möglich. Alle bis dahin erbrachten Studienleistungen können nach erfolgreicher Immatrikulation im gleichen Studiengang anerkannt werden. Das ToR können Sie jederzeit beim ZPLA beantragen.
Mit besten Grüßen,
BK
für den Immatrikulationsstatus spielt der Wohnort hier keine Rolle. Entscheidend ist , dass der Semesterbeitrag überwiesen wurde und auch die Krankenversicherung weiterhin besteht. Da Sie, sofern ich Ihr Anliegen richtig verstehe, die Zeit Ihres Aufenthaltes im Ausland nicht abschätzen können, können Sie sich auch exmatrikulieren oder sich automatisch (durch Nicht-Überweisung) exmatrikulieren lassen. Eine erneute Immatrikulation ist dann über eine erneute Bewerbung möglich. Alle bis dahin erbrachten Studienleistungen können nach erfolgreicher Immatrikulation im gleichen Studiengang anerkannt werden. Das ToR können Sie jederzeit beim ZPLA beantragen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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