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Zugangsberechtigung zum Grundschullehramt

Verfasst: Do 12. Mär 2026, 12:02
von AnnaAmalia
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich sehr für ein Studium im Bereich Grundschullehramt an Ihrer Universität und möchte mich gerne über meine Zugangsmöglichkeiten informieren.

Ich habe die Fachhochschulreife mit einem Durchschnitt von 2,1 abgeschlossen. Zusätzlich habe ich eine abgeschlossene Ausbildung sowie mittlerweile drei Jahre Praxiserfahrung in meinem Beruf gesammelt. Besonders im Fach Mathematik habe ich sehr gute Leistungen erzielt.

Da ich kein allgemeines Abitur habe, wollte ich mich erkundigen, ob es für beruflich Qualifizierte die Möglichkeit gibt, über eine Hochschulzugangsprüfung, einen Eignungstest oder ein Probestudium zum Studium des Grundschullehramts zugelassen zu werden.

Über eine kurze Rückmeldung zu den möglichen Voraussetzungen und dem weiteren Vorgehen würde ich mich sehr freuen.

Re: Zugangsberechtigung zum Grundschullehramt

Verfasst: Do 12. Mär 2026, 13:48
von Campus-Center - BK
Hallo AnnaAmalia,

an der Uni Hamburg gibt es zwei Möglichkeiten für Studieninteressierte ohne Abitur, sich für einen Studiengang Lehramt an Grundschulen (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1587480949) bewerben zu können.

1) Der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung für Berufstätige ohne Abitur nach § 38. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine der Ausbildung anschließende dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist). Ausbildungs- bzw. Fortbildungszeiten sowie Praktika und Mini-Jobs werden nicht als berufliche Tätigkeit anerkannt.

Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang an der Universität Hamburg. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich dann in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli um einen Studienplatz an der Uni Hamburg bewerben.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html

2) Eine weitere Möglichkeit, den Hochschulzugang für einen Studiengang zu erwerben, ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen (aufbauend auf der Ausbildung) erwerben Sie eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 37 für jeden Studiengang Ihrer Wahl. Mit diesem Abschluss dürfen Sie nicht mehr an der Eingangsprüfung nach § 38 teilnehmen. Zudem muss der Fortbildungsabschluss vor Ende der Bewerbungsfrist (15.7.) erworben worden sein.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html

Ein Probestudium bietet die Uni Hamburg nicht an.

Beste Grüße,
BK