Bearbeitet Bestätigung der Krankenversicherung nicht rechtzeitige
Hallo,
Ich habe meinen Immatrikulationsantrag und eine beglaubigte Kopie meines Zeugnisses rechtzeitig an die Universität geschickt und auch eine Eingangsbestätigung erhalten.
Allerdings hat meine Krankenkasse die Bestätigung der Versicherung nicht rechtzeitig verschickt und ich konnte diese nicht 10 Tage nach der Bewerbungsfrist an die Universität schicken. Ist meine Immatrikulation nun gefährdet oder kann ich die Bestätigung der Krankenkasse noch nachreichen?
Liebe Grüße!
Re: Bestätigung der Krankenversicherung nicht rechtzeitige
Liebe LenaEschholz,

Sie können die Krankenversicherungsbescheinigung nachreichen, ohne dass Ihre Immatrikulation gefährdet ist. Sie müssen dabei aber beachten, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen (Studierendenausweis und Semesterticket) der Uni Hamburg erhalten, so lange die Krankenversicherungsbescheinigung nicht vorliegt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Bestätigung der Krankenversicherung nicht rechtzeitige
Hinweis vom 24.01.2018:

Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!

Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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