Nachweis über einen Auslandsaufenthalt für den M.Ed. Englisch
Verfasst: Mi 25. Mär 2026, 11:16
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde mich gerne für meinen Master (M.Ed. Englisch) an der Universität Hamburg bewerben und habe gesehen, dass als Zulassungsvoraussetzung ein mindestens dreimonatiger Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land vorgesehen ist. Da ich diesen bisher noch nicht nachweisen kann, hätte ich zu den Einzelheiten ein paar Fragen:
- Zum Einen heißt es, dass Studierende die ihr Studium zum Wintersemester 2023/24 aufgenommen haben unter die Sonderregelung fallen und den Aufenthalt bis zum Ende ihres Studiums nachweisen können. Ist mit der Aufnahme des Studiums hier der Master oder der Bachelor gemeint?
- Außerdem habe ich gelesen, dass in Ausnahmefällen von der Zugangsvoraussetzung abgewichen werden kann, wenn von einer mindestens gleichwertigen Eignung ausgegangen werden kann. Welche Fälle würden denn darunter fallen? Und wie könnte eine solche Eignung nachgewiesen werden?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Ich würde mich gerne für meinen Master (M.Ed. Englisch) an der Universität Hamburg bewerben und habe gesehen, dass als Zulassungsvoraussetzung ein mindestens dreimonatiger Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land vorgesehen ist. Da ich diesen bisher noch nicht nachweisen kann, hätte ich zu den Einzelheiten ein paar Fragen:
- Zum Einen heißt es, dass Studierende die ihr Studium zum Wintersemester 2023/24 aufgenommen haben unter die Sonderregelung fallen und den Aufenthalt bis zum Ende ihres Studiums nachweisen können. Ist mit der Aufnahme des Studiums hier der Master oder der Bachelor gemeint?
- Außerdem habe ich gelesen, dass in Ausnahmefällen von der Zugangsvoraussetzung abgewichen werden kann, wenn von einer mindestens gleichwertigen Eignung ausgegangen werden kann. Welche Fälle würden denn darunter fallen? Und wie könnte eine solche Eignung nachgewiesen werden?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen