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Wiederholung von Klausuren

Verfasst: Mo 6. Apr 2026, 20:47
von FY0180
Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine Frage bezüglich der Prüfungen im gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft LL.B. Muss man eine Prüfungsleistung des ersten Semesters, die man nicht bestanden hat, zwangsweise im zweiten Semester nachholen? Oder ist es auch möglich, diesen bspw. im dritten oder vierten Semester nachzuholen? (Wegen des Unterschieds der Grundlagen- und Aufbauphase)
Ich habe den zweiten Prüfungstermin im ersten Semester nicht in Anspruch genommen und diesen auch (noch) nicht für den zweiten Semester angemeldet.

Vielen Dank voraus für Ihre Antwort!

Re: Wiederholung von Klausuren

Verfasst: Mi 8. Apr 2026, 16:05
von Campus-Center - BK
Hallo FY0180,

wenden Sie sich mit dieser Frage am besten direkt an das Studienbüro der Fakultät.
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... mular.html

Mit besten Grüßen,
BK

Re: Wiederholung von Klausuren

Verfasst: Mo 27. Apr 2026, 10:45
von FY0180
Hallo,

nach Ihrer Antwort habe ich mich über das Kontaktformular bei dem Studienbüro gemeldet gehabt, ohne Erfolg. Leider ist die Anmeldefrist für dieses Semester schon abgelaufen und bis heute habe ich keine Rückmeldung erhalten. Da diese Frage von großer Relevanz für meine Studienleistungen sind, würde ich fragen wollen, wo ich sonst noch nachfragen und eine Antwort erhalten könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Wiederholung von Klausuren

Verfasst: Mo 27. Apr 2026, 12:05
von Campus Center - AO
Hallo,
da können wir leider nicht weiterhelfen. Haben Sie folgendes Formular genutzt?
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... mular.html

Wenn möglich, versuchen Sie es sonst am Infotresen oder telefonisch.
https://www.jura.uni-hamburg.de/service ... l#v-267847