Auslandsaufenthalt als Zulassungsvoraussetzung für den M.Ed. Englisch
Verfasst: Do 16. Apr 2026, 22:01
Sehr geehrte Zuständige,
Ich habe bereits gesehen, dass für den Master of Education in Englisch vorgesehen ist, dass man zuvor mindestens drei Monate im englischsprachigen Ausland war.
Da ich diesen Aufenthalt gerne noch in Form eines Work and Travels nachholen würde, hätte ich eine Frage hierzu. Und zwar würde mich interessieren ob es genauere Bestimmungen gibt, welche Art von Work-and-Travel akzeptiert wird. Plattformen wie Worldpackers und Workaway bieten Work-and-Travel Aufenthalte an, jedoch ist es hier nicht üblich, dass ein Arbeitsvertrag ausgestellt wird.
Da in der Ordnung der Universität Hamburg jedoch der Arbeitsvertrag als Nachweisform angegeben ist, wollte ich fragen ob auch andere Dokumente als Nachweis für die Tätigkeit akzeptiert werden. Würde in diesem Sinne ein Bestätigungs- oder Referenzschreiben der Gastgeber auch als Nachweis gelten? Oder ähnliche Zertifikate und Bescheinigungen der Plattformen bzw. der Gastgeber, die meine Tätigkeiten, Zeitraum und Ort bestätigen?
Falls Sie hierzu nähere Informationen haben, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Lea Kovacevic
Ich habe bereits gesehen, dass für den Master of Education in Englisch vorgesehen ist, dass man zuvor mindestens drei Monate im englischsprachigen Ausland war.
Da ich diesen Aufenthalt gerne noch in Form eines Work and Travels nachholen würde, hätte ich eine Frage hierzu. Und zwar würde mich interessieren ob es genauere Bestimmungen gibt, welche Art von Work-and-Travel akzeptiert wird. Plattformen wie Worldpackers und Workaway bieten Work-and-Travel Aufenthalte an, jedoch ist es hier nicht üblich, dass ein Arbeitsvertrag ausgestellt wird.
Da in der Ordnung der Universität Hamburg jedoch der Arbeitsvertrag als Nachweisform angegeben ist, wollte ich fragen ob auch andere Dokumente als Nachweis für die Tätigkeit akzeptiert werden. Würde in diesem Sinne ein Bestätigungs- oder Referenzschreiben der Gastgeber auch als Nachweis gelten? Oder ähnliche Zertifikate und Bescheinigungen der Plattformen bzw. der Gastgeber, die meine Tätigkeiten, Zeitraum und Ort bestätigen?
Falls Sie hierzu nähere Informationen haben, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Lea Kovacevic