Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Mai 2016 habe ich die Zulassung zur Promotion an der Uni Hamburg bekommen und moechte jetzt als DAAD-Stipendiat an der Uni einschreiben. Auf der Webseite habe ich zwar die nuetzlichen Informationen gefunden und die Online-Bewerbung sowieso ausgefuellt, aber habe ich noch einige Fragen:
1. Ich muss per Post das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule (amtlich beglaubigte Kopie) senden. Ich habe eigentlich die beglaubigten Kopien aller meinen Abschlusszeugnissen schon in Mai fuer die Zulassung an der Uni Hamburg (rechtswissenschaftliche Fakultaet) per Post gesendet. Jetzt habe ich nur deren (amtlich beglaubigte) elektronische Kopien und habe alle originale Dokumente leider im Ausland (Zurzeit bin ich schon in Deutschland). Reicht es nicht, wenn ich diese elektronischen Kopien ausdruecke und sie sende?
2. Koennen Sie mir den folgenden Satz erklaeren? - "falls Sie Ihren Studienabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, reichen Sie bitte zusätzlich die Bestätigung des zuständigen Fachbereichs über Ihre Zulassung zur Promotion ein". Also ist hier in meinem Fall die Zulassung zur Promotion von der rechtswissenschaftlichen Fakultaet der Universitaet Hamburg gemeint?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Gruessen,
Dato Kochiashvili