Liebe Janne,
Ich gehe davon aus, das Sie sich über das Dialogorientierte Serviceverfahren für Psychologie oder Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg beworben haben. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte noch einmal zurück, dann sind die folgenden Informationen für Sie vermutlich nicht hilfreich. Die Ablehnungsbescheide im Dialogorientierten Serviceverfahren werden nach der Koordinierungsphase 2 von hochschulstart.de erstellt und Ihnen in Ihrem Benutzerkonto bei hochschulstart.de zur Verfügung gestellt. Für das Wintersemester 2016/17 wurden die Ablehnungsbescheide von hochschulstart am 26.08. bereit gestellt bzw. versendet. Ablehnungsbescheide erhalten Sie allerdings nur unter folgenden Bedingungen:
1. Sie erhalten für alle von Ihnen genannten Studienwünsche Ablehnungsbescheide, wenn Sie bis zum Abschluss der Koordinierungsphase 2 für keinen der von Ihnen gewünschten Studiengänge ausgewählt werden konnten.
2. Sie erhalten für alle vorrangig genannten Studienwünsche Ablehnungsbescheide, wenn Sie bei Abschluss der Koordinierungsphase 2 nur für einen Ihrer nachrangigen Studienwünsche ausgewählt und zugelassen werden können.
Bescheide per Post erhalten Sie nur dann, wenn Sie bei hochschulstart.de angegeben haben, dass Sie schriftliche Bescheide erhalten möchten. Die elektronischen Bescheide sollten Sie aber in jedem Fall in Ihrem Account finden. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich direkt an hochschulstart:
http://www.hochschulstart.de/index.php?id=3254
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling