Semesterbeitrag

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swain
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Bearbeitet Semesterbeitrag

Beitrag von swain »

Hallo,

ich bin erstsemester und habe meine zugangsdaten etc erhalten. (inkl vorläufigem studentenauswies + ticket)
Allerdings habe ich den semesterbeitrag noch nicht überwiesen, da ich dachte man müsse ihn zum 01.10.2016 überweisen, nun habe ich aber gelesen erstsemester hätten ihn zum 31.08. schon zahlen müssen!

Ist mein Studienplatz damit jetzt verwirkt, oder kann ich ihn jetzt noch überweisen?
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Semesterbeitrag

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo swain,

Sie können den Beitrag auch jetzt noch bezahlen. Für neu Immatrikulierte gilt keine andere Frist für die Zahlung, hier gilt aber die Aufforderung, den Semesterbeitrag zu zahlen, sobald Sie den Musterzahlträger in Ihrem STiNE-Account erhalten haben. Dies ist in Ihrem eigenen Interesse empfehlenswert, da es bei einer späten Zahlung sehr wahrscheinlich ist, dass Sie nicht rechtzeitig endgültige Semesterunterlagen erhalten.
Der 31.08. ist also kein Datum einer Zahlungsfrist. Wenn Sie mir mitteilen, wo Sie diese Information gefunden haben, können wir uns darum kümmern, dass sie entfernt wird.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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swain
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Re: Semesterbeitrag

Beitrag von swain »

Es steht in der pdf datei: SBOnlineZahlträger:

"Rückmeldeschluss:
Wintersemester: 1. Oktober Sommersemester: 1. April
Der Semesterbeitrag ist innerhalb der Rückmeldefristen zu überweisen, so dass er bis Rückmeldeschluss auf dem Konto der Universität Hamburg eingegangen ist. (Diese Fristen gelten nicht für Studierende, die ihr Studium an der Universität Hamburg in diesem Semester erst aufnehmen (Neueinschreiber), hier ist die umgehende Überweisung des Semesterbeitrags Immatrikulationsvoraussetzung)."
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Semesterbeitrag

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo swain,

Hier handelt es sich um ein Missverständnis: Im Text ist weder vom 31.08. noch vom Ende der Immatrikulationsfrist die Rede. "Umgehend" bedeutet in diesem Zusammenhang nur soviel wie "so schnell wie möglich". Dass die umgehende Überweisung des Semesterbeitrags Immatrikulationsvoraussetzung ist bedeutet also nicht, dass der Beitrag innerhalb der Immatrikulationsfrist überwiesen werden muss, sondern nur, dass Sie nicht endgültig immatrikuliert werden, so lange der Beitrag nicht gezahlt wurde. Wenn Sie in den Beitrag in den nächsten Tagen überweisen, reicht das also vollkommen aus. ;)

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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