Bearbeitet Hochschulzugangsberechtigung zwischen Bewerbungsfrist und Studienbeginn
Hallo,

ich studiere Soziale Arbeit und möchte nun als Zweitstudium an der UHH Sonderpädagogik studieren. Ich schreibe grad noch meinen Bachelor und bekomme meine endgültiges Zeugnis erst im September. Ich habe ein Bescheinigung meiner Uni, über die voraussichtliche Exmatrikulation, sowie meine bisherige Durchschnittsnote.

Kann ich mich damit für das WS 26/27 bewerben und kann ich bei Stine dann bei der Bewerbung auf ein zukünftiges Datum für den Zeitpunkt des Erwerbs einer Hochschulzugangsberechtigung sowie die bisherige Durchschnittsnote angeben?

LG Lena
Re: Hochschulzugangsberechtigung zwischen Bewerbungsfrist und Studienbeginn
Hallo Lena,

die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule oder sonstige), die Sie für Ihre Bewerbung verwenden möchten, muss bis Ende der Bewerbungsfrist (15.7.) erworben worden sein.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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