Beurlaubung wegen Krankheit verlängern

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Yesm
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Bearbeitet Beurlaubung wegen Krankheit verlängern

Beitrag von Yesm »

Guten Tag,

meine Fragen beziehen sich auf die Verlängerung einer krankheitsbedingten Beurlaubung.
Erstmal zu meiner Situation: Ich habe im SoSe 16 (eigentlich mein 4. Fachsemester in BWL) ein Urlaubssemester wegen Krankheit bewilligt bekommen. Nun habe ich den Semesterbeitrag für das WS 16/17 überwiesen, aber mich noch nicht für Vorlesungen angemeldet, da meine Krankheit voraussichtlich noch weiter anhält.
Was sind nun meine Möglichkeiten?
1. Kommt für mich eine Verlängerung der Beurlaubung in Frage oder eine erneute Beurlaubung?
2. Was muss ich für eine Beurlaubung einreichen? Reicht ein erneutes ärztliches Attest?
3. Was sind weitere Konsequenzen für mich?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Beurlaubung wegen Krankheit verlängern

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Yesm,

Wenn Ihre Krankheit, d.h. der Grund für die Beurlaubung weiterhin besteht, können Sie sich für ein weiteres Semester beurlauben lassen. Dafür stellen Sie einfach erneut einen Antrag auf Beurlaubung in der gleichen Form, in der Sie es schon einmal gemacht haben. Sie benötigen ein neues Attest, das belegt, dass Ihre Krankheit weiter besteht.

Die Konsequenz für Sie besteht nur darin, dass sich die Zeit Ihres Studiums verlängert, Nachteile oder Schwierigkeiten im Studium ergeben sich daraus bei einer Beurlaubung aber nicht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Yesm
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Registriert: Mi 8. Jun 2016, 08:59

Re: Beurlaubung wegen Krankheit verlängern

Beitrag von Yesm »

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Noch zwei weitere Fragen:
1. Dass ich den Semesterbeitrag schon bezahlt habe, stellt keine Hindernisse da? Ich habe gelesen, dass man eine Beurlaubung zwei Wochen vor dem Semesterbeitrag beantragen muss?
2. Benötige ich ein normales ärztliches Attest oder ein amtsärztliches?

Liebe Grüße!
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
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Re: Beurlaubung wegen Krankheit verlängern

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Yesm,

1. Sie können den Antrag auch nach der Zahlung des Semesterbeitrags noch nachreichen, sofern das Semester, für das Sie die Beurlaubung beantragen, noch nicht begonnen hat.
2. Es ist kein amtsärztliches Attest erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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