Hallo zusammen,
ich bewerbe mich derzeit für den Studiengang ,Wirtschaftsmathematik‘ und habe eine Frage: Bis wann muss der Nachweis der Englischkenntnisse spätestens eingereicht werden?
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort!
Hallo,
Sprachkenntnisse müssen zur Immatrikulation nachgewiesen werden. Je nach Studiengang bzw. Bewerbungsprozedere gibt da unterschiedliche Fristen, da die Bescheidtermine sich unterscheiden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... phase.html
Nach Erstellung des Zulassungsbescheides haben Sie 7 Tage Zeit, sich zu immatrikulieren - benötigen den Sprachnachweis also spätestens zu diesem Zeitpunkt.
Sprachkenntnisse müssen zur Immatrikulation nachgewiesen werden. Je nach Studiengang bzw. Bewerbungsprozedere gibt da unterschiedliche Fristen, da die Bescheidtermine sich unterscheiden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... phase.html
Nach Erstellung des Zulassungsbescheides haben Sie 7 Tage Zeit, sich zu immatrikulieren - benötigen den Sprachnachweis also spätestens zu diesem Zeitpunkt.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
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