Zeitpunkt der angemeldeten Bachelorarbeit für die Bewerbung MEd für das Lehramt an Grundschulen
Verfasst: Mo 8. Jun 2026, 10:36
Guten Tag,
ich studiere gerade im letzen Bachelorsemester an einer anderen Universität und habe mich für den Master of Education Grundschule an der Uni Hamburg beworben (Bewerbung ist bereits abgeschickt). Auf den Informationsseiten im Internet habe ich es immer so verstanden, dass ich bis zur Immatrikulation meine Bachelorarbeit angemeldet haben muss und dieses dann entsprechend nachweise. In der Bewerbung selbst geht aus dem Abschnitt für externe Bewerber:innen jedoch hervor, dass ich schon bei der Bewerbung für den Master die Bachelorarbeit angemeldet haben muss. Jetzt habe ich folgende Frage: Ist es ausreichend, wenn ich jetzt noch die Bachelorarbeit bis zum Bewerbungsende (15.06.2026) anmelde und dies entsprechend bei der Immatrikulation nachweisen kann oder ist es auch zulässig die Bachelorarbeit im Zeitraum zwischen Bewerbungsende und Immatrikulation anzumelden oder habe ich schon keine Chance mehr mich bei einer Zulassung zu immatrikulieren weil ich zum Zeitpunkt der abgeschickten Bewerbung (letzte Woche) meine Bachelorarbeit noch nicht angemeldet hatte?
Über eine zeitnahe Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Sollten Sie Fragen zum genaueren Verständnis meines Anliegens haben, stellen Sie diese gerne.
ich studiere gerade im letzen Bachelorsemester an einer anderen Universität und habe mich für den Master of Education Grundschule an der Uni Hamburg beworben (Bewerbung ist bereits abgeschickt). Auf den Informationsseiten im Internet habe ich es immer so verstanden, dass ich bis zur Immatrikulation meine Bachelorarbeit angemeldet haben muss und dieses dann entsprechend nachweise. In der Bewerbung selbst geht aus dem Abschnitt für externe Bewerber:innen jedoch hervor, dass ich schon bei der Bewerbung für den Master die Bachelorarbeit angemeldet haben muss. Jetzt habe ich folgende Frage: Ist es ausreichend, wenn ich jetzt noch die Bachelorarbeit bis zum Bewerbungsende (15.06.2026) anmelde und dies entsprechend bei der Immatrikulation nachweisen kann oder ist es auch zulässig die Bachelorarbeit im Zeitraum zwischen Bewerbungsende und Immatrikulation anzumelden oder habe ich schon keine Chance mehr mich bei einer Zulassung zu immatrikulieren weil ich zum Zeitpunkt der abgeschickten Bewerbung (letzte Woche) meine Bachelorarbeit noch nicht angemeldet hatte?
Über eine zeitnahe Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Sollten Sie Fragen zum genaueren Verständnis meines Anliegens haben, stellen Sie diese gerne.