Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Studiengang Bewegungswissenschaft benötigt man die Bescheinigung über die Ausbildung für Erste-Hilfe.
Ich habe diese Bescheinigung vor gut 2 Jahren am 13.04.2024 erhalten, da ich sie für meinen Führerschein benötigte.
Reicht dieses Formular als Nachweis aus?
LG,
Kian Milewski
Moin!
In der Satzung der Bewegungswissenschaft findet sich folgender Absatz:
Ihr Nachweis ( b) = Erste Hilfe) ist demnach noch gültig.
In der Satzung der Bewegungswissenschaft findet sich folgender Absatz:
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -pb-23.pdf )Nachweise über gesundheitliche und sportliche Eignung:
a) eine ärztliche Bescheinigung, dass die Bewerberin oder der Bewerber sporttauglich ist,
b) Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
c) Nachweis der Schwimmfähigkeit (Deutsches Schwimmabzeichen in Gold (DSA)) und
d) Nachweis leichtathletischer Grundfähigkeiten (Deutsches Sportabzeichen in Silber).
Die Nachweise a)–d) sind zur Immatrikulation in Kopie vorzulegen. Der Nachweis a) darf nicht
länger als 3 Monate zurückliegen. Als Stichtag gilt der Beginn der Bewerbungsfrist (01.06. eines
jeden Jahres) zum Studiengang.
Ihr Nachweis ( b) = Erste Hilfe) ist demnach noch gültig.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de