Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich der Sprachnachweise für Französisch.
Ich habe mich zum kommenden Wintersemester für den Studiengang Französisch (Bachelor, Hauptfach) beworben.
Ich lege am 18.6. die DELF - B1 - Prüfung ab, die Ergebnisse sollten innerhalb von 2 Wochen, also innerhalb der Frist, da sein.
Das Diplom aus Frankreich erhält man allerdings erst nach 6 Monaten.
Daher wollte ich nachfragen, ob die Ergebnisse für die Immatrikulation ausreichen und akzeptiert werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Moravec
Hallo Lisa,
der Fremdsprachennachweis muss im Rahmen der Immatrikulation eingereicht werden. Die Zulassungsbescheide für die Nicht-DoSV-Studiengänge werden am 19.8. zugestellt. Die Immatrikulationsfrist beträgt sieben Tage.
Welche Nachweise von der Uni Hamburg akzeptiert werden, finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html
Mit besten Grüßen,
BK
der Fremdsprachennachweis muss im Rahmen der Immatrikulation eingereicht werden. Die Zulassungsbescheide für die Nicht-DoSV-Studiengänge werden am 19.8. zugestellt. Die Immatrikulationsfrist beträgt sieben Tage.
Welche Nachweise von der Uni Hamburg akzeptiert werden, finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebe BK,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
aus dem Dokument geht leider nicht hervor, ob das endgültige Zertifikat benötigt wird, was man erst nach einem halben Jahr erhalten wird.
Ich habe jetzt eine „Attestation de Réussite“ bekommen, die meine Ergebnisse vorläufig bescheinigt.
Wissen Sie, ob diese anerkannt wird oder an wen ich mich mit der Frage wenden könnte ?
Viele Grüße
Lisa
Vielen Dank für Ihre Antwort.
aus dem Dokument geht leider nicht hervor, ob das endgültige Zertifikat benötigt wird, was man erst nach einem halben Jahr erhalten wird.
Ich habe jetzt eine „Attestation de Réussite“ bekommen, die meine Ergebnisse vorläufig bescheinigt.
Wissen Sie, ob diese anerkannt wird oder an wen ich mich mit der Frage wenden könnte ?
Viele Grüße
Lisa
Liebe Lisa,
bitte reichen Sie die Bescheinigung ein, die Ihnen vorliegt. Ob diese akzeptiert wird, kann ich leider nicht im Vorhinein sagen, dies wird in der Regel je nach Einzelfall geprüft. Wenn es ein offizielles Dokument ist, auf dem Ihre Ergebnisse bescheinigt sind, wird es aber wahrscheinlich klappen (ohne Gewähr).
bitte reichen Sie die Bescheinigung ein, die Ihnen vorliegt. Ob diese akzeptiert wird, kann ich leider nicht im Vorhinein sagen, dies wird in der Regel je nach Einzelfall geprüft. Wenn es ein offizielles Dokument ist, auf dem Ihre Ergebnisse bescheinigt sind, wird es aber wahrscheinlich klappen (ohne Gewähr).
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de