Hallo!
Ich möchte gerne zum Wintersemester 2026/27 in das dritte Fachsemester Rechtswissenschaft an die Universität Hamburg wechseln und habe mich dafür auch auf dem Stine-Portal beworben. Allerdings erhalte ich den geforderten Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung voraussichtlich erst Ende Juli.
Wenn ich es richtig verstehe, muss ich dann schnellstmöglich mit einem Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung das Hamburger Anerkennungsformular ausfüllen, das ich dann auf Stine meiner Bewerbung als Nachweis beifüge.
Könnten Sie mir vielleicht sagen, wie lange dieser Anerkennungsprozess dauert?
Des weiteren die Frage, wie es mit von mir nicht erbrachten Leistungen aussieht, die laut Studienverlaufsplan in Hamburg zum dritten Semester bereits erbracht sein müssten; kann ich diese dann parallel noch nachholen oder wird das Fehlen zu einem Problem in der Anerkennung und ich werde evtl. ins zweite Fachsemester gestuft?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo mariefrieda,
der Nachweis über die erfolgreich ablegte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft kann bis zum 15. August nachgereicht werden, wenn diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt.
Detaillierte Information finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ng-hfs.pdf (Seite 13)
Fragen zum Studienverlauf oder zur Einstufung stellen Sie am besten direkt im Studienbüro Rechtwissenschaft.
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... ement.html
Mit besten Grüßen,
BK
der Nachweis über die erfolgreich ablegte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft kann bis zum 15. August nachgereicht werden, wenn diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt.
Detaillierte Information finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ng-hfs.pdf (Seite 13)
Fragen zum Studienverlauf oder zur Einstufung stellen Sie am besten direkt im Studienbüro Rechtwissenschaft.
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Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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