Seite 1 von 1
Nachweise Bewegungswissenchaft bei Studienortwechsel
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 16:51
von sealuem
Guten Tag,
ich bereite gerade meine Bewerbung für den Studiengang Bewegungswissenschaft (B.A.) im STiNE-Portal vor.
Da ich aktuell bereits Sport an der Universität Hannover studiere, wurde mir vom zuständigen Studienbüro schriftlich bestätigt, dass ich die Nachweise b) bis d) (darunter das Deutsche Sportabzeichen in Silber) wegen meines Status als Studienortwechslerin nicht einreichen muss.
Im Online-Antrag wird diese Bestätigung (z. B. für das Sportabzeichen) jedoch als Ja/Nein-Abfrage geführt.
Daher meine Frage: Was genau muss ich an diesen Stellen im STiNE-Portal auswählen, wenn die Nachweispflicht für mich entfällt? Vielen Dank für Ihre Unterstützung und beste Grüße
Lea S.
Re: Nachweise Bewegungswissenchaft bei Studienortwechsel
Verfasst: Di 14. Jul 2026, 08:57
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe Lea S.,
"Was genau muss ich an diesen Stellen im STiNE-Portal auswählen, wenn die Nachweispflicht für mich entfällt?"
Sie beziehen sich auf die folgende Regelung für den Studiengang "B.A. Bewegungs- und Sportwissenschaft ":
Nachweis über gesundheitliche und sportliche Eignung:
- eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit,
- Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
- Nachweis der Schwimmfähigkeit (Deutsches Schwimmabzeichen in Gold) und
- Nachweis leichtathletischer Grundfähigkeiten (Deutsches Sportabzeichen in Silber).
Hinweis: Die Nachweise sind im Falle einer Zulassung innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist im digitalen Immatrikulationsantrag hochzuladen. Da die Frist kurz ist, empfiehlt es sich, die erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise bereits vorab vorzubereiten. Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Als Stichtag gilt der Beginn der Bewerbungsfrist (01.06.).
Die Nachweise zu b–d werden nicht gefordert bei:
- Studienortwechsler:innen mit erfolgreichem Studienverlauf in einem sport- oder bewegungswissenschaftlichen Studiengang,
- Studiengangwechsler:innen innerhalb der Studiengänge Sport und Bewegungs- und Sportwissenschaft am Institut für Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg,
- Bewerber:innen, die bereits ein einschlägiges Erststudium abgeschlossen haben,
- Studierenden in von der Universität anerkannten Austauschprogrammen.
(
www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbu ... ungen.html)
Wenn Sie die Ausnahmeregelung für "Studienortwechsler:innen mit erfolgreichem Studienverlauf in einem sport- oder bewegungswissenschaftlichen Studiengang" in Anspruch nehmen möchten, benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Hochschule beziehungsweise der für Ihren Studiengang zuständigen Stelle, dass bei Ihnen ein erfolgreicher Studienverlauf in einem sport- oder bewegungswissenschaftlichen Studiengang vorliegt, d.h. das die oben genannte Bedingung erfüllt ist.
Dieses Dokument ersetzt die Nachweise b bis d. Überall dort, wo einer dieser Nachweise abgefragt oder hochgeladen werden muss, verwenden Sie daher das entsprechende Schreiben Ihrer Hochschule.
Auch in der Online-Bewerbung bestätigen Sie, dass Sie über die Nachweise verfügen. Bei der späteren Immatrikulation reichen Sie anstelle der Nachweise b bis d das Ersatzdokument Ihrer Hochschule ein. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Thomas Walter