Hochschulwechsel/Studienplatztausch Medizin
Verfasst: Mo 22. Jun 2026, 23:04
Hallo,
Im Forum konnte ich noch keine Antwort darauf finden, wie nach der neuen Regelung - ein Studienplatztausch wird in HH nicht mehr möglich sein - mit Studierenden umgegangen wird, die bereits länger an der Uni HH studieren und an eine andere Uni tauschen wollen.
Ich studiere im 4. Semester Medizin und da wir erst nach dem 5. Semester unser Physikumsäquivalent bekommen, KANN ich nicht zum kommenden WiSe 26 tauschen.
Seit meinem Studienbeginn war der Plan, zum SoSe 27 zu tauschen. Das Studium in Hamburg habe ich unter der Prämisse aufgenommen, tauschen zu können.
Dies soll nun plötzlich nicht mehr möglich sein.
Die Übergangsregelung nur für das WiSe 2026/27 greift in einem Fall wie meinem also überhaupt nicht. Damit zerplatzt meine ganze Lebensplanung.
Wenn man diese persönliche Planung genau belegen kann, könnte man hierfür ebenfalls eine Einzelfallregelung einführen? Das bedeutet konkret: eine Ausnahmeregelung für Studierende, die nach Erhalt des Physikumsäquivalents zum SoSe 2027 in das erste klinische Semester wegtauschen möchten und eine bereits länger bestehende konkrete Tauschplanung nachweisen können.
Viele Grüße
Im Forum konnte ich noch keine Antwort darauf finden, wie nach der neuen Regelung - ein Studienplatztausch wird in HH nicht mehr möglich sein - mit Studierenden umgegangen wird, die bereits länger an der Uni HH studieren und an eine andere Uni tauschen wollen.
Ich studiere im 4. Semester Medizin und da wir erst nach dem 5. Semester unser Physikumsäquivalent bekommen, KANN ich nicht zum kommenden WiSe 26 tauschen.
Seit meinem Studienbeginn war der Plan, zum SoSe 27 zu tauschen. Das Studium in Hamburg habe ich unter der Prämisse aufgenommen, tauschen zu können.
Dies soll nun plötzlich nicht mehr möglich sein.
Die Übergangsregelung nur für das WiSe 2026/27 greift in einem Fall wie meinem also überhaupt nicht. Damit zerplatzt meine ganze Lebensplanung.
Wenn man diese persönliche Planung genau belegen kann, könnte man hierfür ebenfalls eine Einzelfallregelung einführen? Das bedeutet konkret: eine Ausnahmeregelung für Studierende, die nach Erhalt des Physikumsäquivalents zum SoSe 2027 in das erste klinische Semester wegtauschen möchten und eine bereits länger bestehende konkrete Tauschplanung nachweisen können.
Viele Grüße