Bearbeitet Frage zur Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besuche derzeit ein Studienkolleg in Deutschland und werde meine Feststellungsprüfung im Sommer 2026 abschließen. Das Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung wird mir voraussichtlich am 7. Juli 2026 ausgestellt.

Auf Ihrer Webseite habe ich gelesen, dass Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach Beginn des laufenden Jahres erwerben, den Antrag auf Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung bis zum 15. Juli stellen können.

Daher möchte ich höflich nachfragen, ob diese Regelung auch auf meinen Fall zutrifft und ob ich den Antrag nach Erhalt meines FSP-Zeugnisses am 7. Juli einreichen kann.

Außerdem bin ich unsicher, wie das Feld „Zeugnisanerkennung“ im Anerkennungsportal auszufüllen ist. Da ich derzeit noch keine Anerkennungsbescheinigung oder VPD besitze, möchte ich gerne wissen, ob dieses Feld für mich relevant ist oder erst nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Nominzul Munkhtuvshin
Re: Frage zur Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung
Hallo,
wenn Sie in Ihrer Feststellungsprüfung Ihre Heimatnote umgerechnet und ausgewiesen haben, benötigen Sie keinen extra Antrag auf Anerkennung. Siehe "wer muss keinen Antrag stellen": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hulbildung
Absolventinnen und Absolventen eines Studienkollegs in Deutschland mit einem Zeugnis über die Feststellungsprüfung, das auch die Note der Hochschulzugangsberechtigung aus dem Heimatland ausweist.


Falls dies nicht der Fall ist, oder Sie nicht sicher sind, können Sie auch bereits jetzt einen Antrag auf Anerkennung Ihres Schulabschlusses stellen und Ihr Heimatzeugnis dafür nutzen.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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