Liebe Lesende,
meine Partnerin ist Schwanger und am 08.11.2026 soll unser erstes Kind zur Welt kommen. Aus diesem Grund würde ich gerne ein Urlaubssemester beantragen. In Stine steht jedoch, dass ein Datenupload zwingend erforderlich ist. Mein Kind wird ja aber erst geboren, besitzt also noch keine Geburtsurkunde und einen Mutterpass besitzt nur meine Partnerin.
Wie kann ich nun vorgehen für die erfolgreiche Beantragung eines Urlaubssemesters vorgehen?
Liebe Grüße,
Timo
Moin Timo,
herzlichen Glückwunsch! Leider ist die Schwangerschaft der Partnerin kein Grund für eine Beurlaubung laut ImmO. Sie können sich aber, sobald das Kind auf der Welt ist und die Geburtsurkunde vorliegt, im laufenden Semester beurlauben lassen.
herzlichen Glückwunsch! Leider ist die Schwangerschaft der Partnerin kein Grund für eine Beurlaubung laut ImmO. Sie können sich aber, sobald das Kind auf der Welt ist und die Geburtsurkunde vorliegt, im laufenden Semester beurlauben lassen.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
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