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Rückstellung Gültigkeit

Verfasst: Do 9. Jul 2026, 12:26
von Alex0587
Hallo,

ich habe einen Rückstellungsbescheid für einen Studienplatz Psychologie (Bachelor) vom letzten Jahr (WS2025/26), wegen Kinderbetreuung. Mein Kind ist 2023 geboren- wie lange kann ich diesen Rückstellungsbescheid geltend machen?
Zudem: wenn ich mich dieses Jahr auf einen Medizinstudienplatz bewerbe (erfolgreich oder auch nicht erfolgreich), verfällt der Anspruch auf bevorzugte Zulassung mittels Rückstellungsbescheid in Psychologie?

Besten Dank!

Re: Rückstellung Gültigkeit

Verfasst: Mo 13. Jul 2026, 09:22
von Campus-Center - BK
Hallo Alex0587,

die Rückstellung gilt für maximal zwei Vergabeverfahren nach Antragsstellung. Bei Betreuung/Pflege eines Kindes bis zu einer Dauer von 3 Jahren. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... llung.html

Mit besten Grüßen,
BK